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Kongo: Todesstrafe unvereinbar mit dem Evangelium

Die katholischen Bisch?fe in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) haben die Entscheidung der Regierung des zentralafrikanischen Landes verurteilt, das Verbot der Todesstrafe aus dem Jahr 2003 aufzuheben. Die Todesstrafe sei eine ?entwürdigende Behandlung“, die nicht im Einklang mit dem Evangelium stehe.

In einer Erklärung vom 13. März hat die Justizministerin des Kongo, Rose Mutombo, die Aufhebung des zwei Jahrzehnte alten Moratoriums für die Todesstrafe in dem zentralafrikanischen Land angekündigt. Mutombo wird mit den Worten zitiert, dass ?Akte des Verrats oder der Spionage der Bevölkerung und der Republik einen hohen Tribut abverlangt haben“ und dass die Wiedereinführung der Todesstrafe dazu diene, ?die Armee unseres Landes von Verrätern zu befreien ... und die Zunahme von Terrorakten und Banditentum mit Todesfolge einzudämmen“.

In einer Erklärung vom Freitag bekräftigen die Mitglieder der Nationalen Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) als Reaktion darauf ihr ?bedingungsloses Engagement für den Schutz des Lebens und die Abschaffung der Todesstrafe in unserem Land“. ?Die Todesstrafe und ihre Logik der Vergeltung sind nicht mit dem Evangelium vereinbar. Unabhängig davon, wie sie vollstreckt wird, impliziert die Todesstrafe eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Jesus verschließt den Verurteilten nicht die Tür zum Leben. Er ist derjenige, der jedem eine Chance gibt“, so die CENCO-Mitglieder.

Sie fügen hinzu: ?Gottes unendliche Liebe gibt jedem Menschen eine Würde, die ihm auch durch Verbrechen nicht genommen werden kann.“

Triumph des Lebens

?Bald feiern wir Ostern, das wichtigste der christlichen Feste. Die Auferstehung Jesu, der Triumph des Lebens, zeigt, dass Gott gegen die Todesstrafe für seinen Sohn ist. Er erlaubt auch nicht die Tötung eines Menschenlebens“, erklären die Bischöfe. Sie fordern die Regierung auf, ?gegen die verschiedenen Facetten der Kultur des Todes in unserer Gesellschaft zu kämpfen“.

In iher Erklärung raten sie dazu, effektivere Haftsysteme einzurichten und die Haftbedingungen für Inhaftierte zu verbessern. Die Bevölkerung solle sich in der Achtung und Förderung der Menschenwürde weiterbilden: ?Erziehen Sie Kinder und Jugendliche, indem Sie sie von der Kultur des Todes zu einer Kultur der Fürsorge und des Lebensschutzes bewegen.“

Mit der Aufhebung des Moratoriums in der Demokratischen Republik Kongo kann die Todesstrafe nach jeder gerichtlichen Verurteilung für Straftaten wie Verschwörung, Verrat, Spionage, Beteiligung an bewaffneten Banden, Teilnahme an einem Aufstand, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, militärische Verschwörung und Rebellion vollstreckt werden.  In einem Interview mit dem französischsprachigen katholischen Fernsehsender KTO am 17. März sagte Fridolin Kardinal Ambongo, die Entscheidung, das Verbot der Todesstrafe aus dem Jahr 2003 aufzuheben, sei ein Rückschritt.

(aciafrica – mg)

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25. M?rz 2024, 12:30