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Symbolbild Symbolbild  (?STEKLO_KRD - stock.adobe.com)

Polens Bisch?fe gegen Lockerung der Abtreibungsgesetze

Polens katholische Kirche hat sich deutlich gegen eine ?nderung der strengen Abtreibungsgesetze im Land ausgesprochen.

?Im Geiste der Verantwortung für die Kirche in Polen und für das Wohl unserer gemeinsamen Heimat rufe ich alle Menschen guten Willens auf, sich unmissverständlich für das Leben auszusprechen", heißt es in einer am Freitag des Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki. Er appellierte auch an die Mitglieder beider Häuser des Parlaments und an den Präsidenten der Republik, ?Zeugnis abzulegen von einer echten Sorge um das Leben, das schutzlos ist, weil es ungeboren ist".

Die seit Dezember amtierende Mitte-links-Regierung berät über eine Reform der Abtreibungsgesetze, konnte sich darüber jedoch noch nicht einigen. Statt eines Regierungsentwurfs gibt es dazu nur unterschiedliche Gesetzesinitiativen der Linken und der rechtsliberalen Bürgerkoalition (KO), der größten Regierungsfraktion. Zwei weitere Regierungspartner, die konservativ-liberalen Parteien Polen 2050 und PSL, lehnen hingegen bisher eine Liberalisierung ab. Ministerpräsident Donald Tusk erklärte: ?Abtreibung ist die Entscheidung der Frau, nicht die eines Priesters, Staatsanwalts, Polizisten oder Parteifunktionärs."

?Die Rationalität wird nicht durch die Zahl der Anhänger einer bestimmten Ansicht bestimmt“

Weiter betonte Erzbischof Gadecki in seiner Erklärung, zwar entscheide in einer Demokratie die Mehrheit; doch dies bedeute nicht, ?dass die Mehrheit Recht hat, sondern nur, dass die Minderheit keine ausreichend überzeugenden Argumente finden konnte, um die Mehrheit zu werden", unterstrich der Erzbischof von Posen. ?Die Rationalität wird nicht durch die Zahl der Anhänger einer bestimmten Ansicht bestimmt. Die Vernunft - vor allem die ethische Vernunft - ist oft auf der Seite der Minderheit", erklärte Gadecki. ?Und manchmal - daran erinnert uns die Figur des Sokrates - auf der Seite des einzelnen Menschen mit einem wohlgeformten Gewissen."

Am Mittwoch hatte die KO einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht, der Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt; danach wäre ein Abbruch aber nur zulässig bei einer Gefährdung für die Gesundheit oder das Leben der Frau, einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine schwere Fehlbildung oder unheilbare Krankheit des Fötus oder im Fall einer Vergewaltigung. Polen hat derzeit eine der strengsten gesetzlichen Regelungen zu Abtreibung in Europa. Schwangerschaftsabbrüche sind nur bei Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder nach einer Vergewaltigung erlaubt.

(kap/kna - cs)

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26. Januar 2024, 13:23