UNO/Ukraine: Verst?rkter Schutz für gef?hrdete Kulturgüter
Die Ukraine hatte die Sondersitzung angesichts wiederholter Beschädigungen oder Zerstörungen von Kulturgütern beantragt. In der dabei verabschiedeten Erklärung bedauert das UNESCO-Komitee des Zweiten Protokolls zur Haager Konvention von 1954, ?dass historische Gebäude von kultureller Bedeutung in Lviv, Odessa und Tschernihiw durch russische Raketenangriffe schwer beschädigt wurden“.
Der Ausschuss hat demnach beschlossen, 20 Kulturgüter in der Ukraine vorläufig in die Internationale Liste der Kulturgüter unter verstärktem Schutz einzutragen. Diese Eintragung erhöht ihre Immunität im laufenden Krieg und ermöglicht es den zuständigen Stellen aller 87 Vertragsstaaten des Zweiten Protokolls von 1999, mutmaßliche Straftäter zu verfolgen oder auszuliefern.
Höchste Immunitätsstufe für 20 Kulturgüter
?Eineinhalb Jahre nach der Invasion erleben wir eine alarmierende Zunahme der Angriffe auf das kulturelle Erbe der Ukraine. Es sind mehr Maßnahmen erforderlich, um irreversible Schäden am gemeinsamen Erbe der Menschheit zu vermeiden, und das heutige Ergebnis ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung“, sagte Ernesto Ottone, stellvertretender Generaldirektor für Kultur in der UNESCO.
Militärische Angriffe auf die genannten Kulturgüter würden nun als ?schwerwiegender Verstoß“ gegen das Haager Übereinkommen von 1954 und dessen Zweites Protokoll gewertet werden.
Schulungen für Mitarbeiter
Der Ausschuss verfügte außerdem, die Organisation von Schulungen durch die UNESCO für ukrainische Sicherheitskräfte und Justizmitarbeiter zum Schutz des kulturellen Erbes finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme flankiert die verschiedenen Schulungen für ukrainische Kulturschaffende und den Maßnahmen zum präventiven Schutz und zur Wiederherstellung des kulturellen Erbes, die die UNESCO bereits seit Ausbruch des Krieges durchgeführt hat.
Seit dem 24. Februar 2022 hat die UNESCO Schäden an 287 Kulturstätten in der Ukraine festgestellt, darunter auch innerhalb der Grenzen von Welterbestätten.
(pm - cs)
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