COMECE bekr?ftigt Sorge bei vermeintlichem Recht auf Abtreibung
Die , die nun veröffentlicht wurde. Darin heißt es unter anderem, dass die Achtung der unveräußerlichen Menschenwürde in jedere Lebensphase - und besonders in Situationen gänzlicher Verletzlichkeit - ein grundsätzliches Prinzip demokratischer Gesellschaften sei.
Bischof Anton Jamnik, Präsident der COMECE-Ethikkommission betonte, ? dass die EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Verfassungstraditionen in Bezug auf die rechtliche Regelung von Abtreibung haben, weshalb die Einführung eines Grundrechts auf Abtreibung den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts widersprechen würde". In dem Dokument wird auch bekräftigt, dass ?es kein anerkanntes Recht auf Abtreibung im europäischen oder internationalen Recht gibt".
Insbesondere Frankreichs Präsident Macron hatte geäußert, ein angebliches Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Schon Anfang 2022 drückte die COMECE dazu ihre tiefe Besorgnis aus.
(pm cs/sst)
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