Internationaler Gerichtshof fordert sofortige Freilassung von Bischof ?lvarez
In seinem , der der nicaraguanischen Regierung am Mittwoch zugestellt wurde, spricht der Gerichtshof ausdrücklich von ?einer Reihe von Risikofaktoren“ im Zusammenhang mit der Verhaftung des Bischofs, die den ?Erlass einstweiliger Maßnahmen erforderlich machen“. Dazu gehörten ?unumkehrbare Schäden für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit“.
Die Tatsache, dass der Bischof von Matagalpa zum ?dauerhaften Verlust seiner Bürgerrechte und Staatsbürgerschaft“ verurteilt worden sei, verschlimmere dessen Lage weiter, geht aus der Mitteilung hervor. Deshalb fordert der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte den Staat Nicaragua auf, ?Rolando José Álvarez Lagos, Bischof von Matagalpa, unverzüglich freizulassen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sein Leben, seine Gesundheit und seine persönliche Integrität wirksam zu schützen.“
Würdige Behandlung gewährleisten
Der Gerichtshof forderte ferner, dass dem Bischof während der Durchführung der für die Freilassung notwendigen Verwaltungsverfahren eine ?würdige Behandlung durch Zugang zu medizinischer Versorgung, Medikamenten und angemessener Nahrung gewährleistet“ und der Kontakt mit seinen Familienangehörigen und Anwälten erleichtert werde. Diese Anordnung dürfe ?nicht dazu benutzt werden, die Freilassung des Begünstigten zu verzögern“, hieß es weiter.
Frist bis 7. Juli
Der Gerichtshof hat dem Staat Nicaragua eine Frist bis zum 7. Juli 2023 gesetzt, um ihn über die Situation von Rolando José Álvarez Lagos zu informieren.
Bischof Álvarez wurde wegen angeblicher politischer Verbrechen zu 26 Jahren Haft verurteilt. Er wird in einer Zelle des Nationalen Gefängnissystems Jorge Navarro in der Stadt Tipitapa - Managua festgehalten.
Internationales Rechtsorgan
Der interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine staatenübergreifende Institution mit Sitz in Costa Rica, die auf Grundlage der 1978 in Kraft getretenen ?Amerikanischen Menschenrechtskonvention“ (AMRK) errichtet wurde. Auch Nicaragua gehört zu der Mehrheit der amerikanischen Staaten, die das AMRK-Abkommen bisher unterzeichnet haben. Allerdings hat der Gerichtshof keine Möglichkeit, die Staaten, die seine Kompetenz anerkannt haben, zur Umsetzung seiner Resolutionen zu zwingen. Deshalb hat die AMRK einen Mechanismus etabliert, nach dem der Gerichtshof die betroffenen Staaten regelmäßig zur schriftlichen Berichterstattung über die zur Umsetzung seiner Urteile ergriffenen Schritte auffordern und eventuelle Entschädigungmechanismen anordnen kann.
Trotz der grundsätzlichen Anerkennung der Menschenrechtskonvention und der juristischen Konsequenzen daraus hatte die nicaraguanische Regierung nach Aussage des Gerichtshofes bis November letzten Jahres bereits in 19 Mitteilungen seine Ablehnung vorläufiger Maßnahmen zum Ausdruck gebracht. Dies mit der Begründung, dass die Maßnahmen ?von den Vereinigten Staaten von Amerika auferlegten Anweisungen folgen und eine voreingenommene Darstellung enthalten.“
(vatican news/tagespost – cs)
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