Vatikan: Kardinal Dziwisz ging richtig mit Missbrauchsf?llen um
Die Vatikanbotschaft in Warschau teilte am Freitag mit, der Heilige Stuhl habe die Dokumente geprüft, die der italienische Kardinal Angelo Bagnasco im Juni 2021 in Polen erhalten habe. ?Die Analyse der gesammelten Unterlagen gestattete es, das Vorgehen von Kardinal Stanislaw Dziwisz als richtig zu bewerten, und diesbezüglich beschloss der Apostolische Stuhl, nicht weiter zu verfahren“, endet die zwei Sätze lange Erklärung.
Geprüft wurden demnach bestimmte Fälle aus Dziwisz' Amtszeit als Erzbischof im südpolnischen Krakau von 2005 bis 2016. Der Priester Tadeusz Isakowicz-Zaleski, der Missbrauchsbetroffene vertritt, hatte den Kardinal beschuldigt, 2012 übergebenen schriftlichen Hinweisen auf Kindesmissbrauch in seiner Kirchenprovinz nicht nachgegangen zu sein. Dziwisz wies Vertuschungsvorwürfe gegen ihn stets zurück, sprach sich aber für eine unabhängige Untersuchung aus. Der Kardinal gehört zu den prominentesten Kirchenmännern Polens. Er war Privatsekretär des heiligen Papstes Johannes Paul II. (1978-2005).
Vatikan beauftragte Prüfung der Vorwürfe
In einer der polnischen Nachrichtenagentur KAI vorliegenden Erklärung begrüßte Dziwisz am Freitag das Ergebnis der Untersuchung und dankte Papst, Heiligem Stuhl und Nuntiatur für die ?gerechte Beurteilung“. Die Anschuldigungen gegen ihn bezeichnete er als ?unverdient und schmerzhaft“.
Mit der Prüfung der Vorwürfe hatte der Vatikan 2021 den emeritierten Erzbischof von Genua und damaligen Präsidenten des Rats der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), Kardinal Angelo Bagnasco, beauftragt. Er besuchte Polen vom 17. bis 26. Juni, ließ sich Dokumente geben und führte Gespräche - auch mit Isakowicz-Zaleski. Es war die bislang ranghöchste kirchliche Untersuchungsmission in Polen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch durch Priester.
Der Vatikan verhängte 2021 gegen rund zehn emeritierte Bischöfe in Polen Disziplinarstrafen wegen Vernachlässigung ihrer Pflichten bei Missbrauchsvorwürfen gegen Geistliche. Sie mussten einen ?angemessenen“ Geldbetrag an eine Kirchenstiftung zahlen, die Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen unterstützt. Zudem dürfen die meisten bestraften Bischöfe entweder in ihren ehemaligen Diözesen oder überhaupt an keinen öffentlichen Gottesdiensten mehr teilnehmen.
(vatican news/kap – pr)
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