Tschechien: Rückgabe von Kirchenbesitz war rechtens
Das berichten tschechische Medien unter Berufung auf den am 12. Januar veröffentlichten Höchstrichter-Entscheid, der in letzter Instanz ergangen ist.
Die Verwaltung der staatlichen Forste hatte zuvor gegen die in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgte Rückgabe von rund 2.000 Hektar Land an die Abtei Einspruch erhoben. Während das Kreisgericht in Budweis (Ceske Budejovice) die Klage der Staatsforste bereits in erster Instanz zurückwies, gelangte das Oberlandesgericht in Prag zur gegenteiligen Auffassung. Es urteilte, dass die Ländereien nicht an die Abtei herausgegeben werden dürften.
Enteignung durch Kommunisten war unrechtmäßig
Das Verfassungsgericht bestätigte nun aber rechtskräftig die Rechtmäßigkeit der Restitution. Die Enteignung der kirchlichen Gründe sei auf Basis der sogenannten Benes-Dekrete erfolgt, aber unrechtmäßigerweise erst nach der Machtergreifung der Kommunisten von 1948.
Zwei Versuche der demokratischen Regierung von 1945 bis 1948, die Grundstücke aufgrund einer unterstellten Kollaboration der Mönche mit den nationalsozialistischen Machthabern der Jahre 1939 bis 1945 zu konfiszieren, seien fehlgeschlagen; damit sei erwiesen, dass die Enteignung Teil der nicht durch die Benes-Dekrete abgedeckten kommunistischen Kirchenverfolgung gewesen sei, so Gerichtssprecher David Uhlir.
Großteil der Besitzungen der Abtei schon 1918 eingezogen
Die Abtei Hohenfurth war von den Nationalsozialisten aufgehoben und ihre Grundstücke konfisziert worden. Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs konnten die Zisterzienser zunächst in die Abtei zurückkehren, bevor das Kloster nach der Machtübernahme der Kommunisten erneut aufgehoben wurde. Weil die Zisterzienser ordentliche Bürger der Ersten Tschechoslowakischen Republik gewesen waren, erhielten sie Konvent, Abtei und Kirche bereits aufgrund der allgemeinen Restitutionsgesetze des Jahres 1990 zurück.
Im Rechtsstreit um weitere 2.100 Hektar Landbesitz der Abtei hatten das Oberlandesgericht in Prag und der Oberste Gerichtshof in Brünn der Klage der Staatsforste hingegen Recht gegeben. Den Großteil der Besitzungen der Hohenfurther Mönche hatte bereits die Tschechoslowakische Republik nach ihrer Errichtung im Jahr 1918 eingezogen.
(kap – sk)
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