El Salvador: Fall der ermordeten Jesuiten wieder aufgenommen
Damit werde wiederum eine gerichtliche Entscheidung vom September 2020 hinfällig, die den Fall abschließen wollte. Die Entscheidung aus dem Jahr 2020 verletze fundamentale Rechte der Opfer, deren Familien und der Gesellschaft, heißt es in der Begründung für die Wiederaufnahme des Falles.
El Salvadors Präsident Nayib Bukele erklärte, die Entscheidung eröffne die Möglichkeit, Gerechtigkeit walten zu lassen. Straflosigkeit werde nicht toleriert. Auf Twitter veröffentlichte Bukele die Entscheidung des Gerichts und kommentierte: ?Glückliches neues Jahr“.
Damit werde in der juristischen Aufarbeitung des weltweit mit Entsetzen verfolgten Massakers ein neues Kapitel hinzugefügt. Der Vatikan hatte erst im November an die Ermordung der sechs Ordensmänner in San Salvador erinnert. Der Jahrestag sei eine Gelegenheit, um Bilanz zu ziehen, schrieb Kurienkardinal Michael Czerny, der ebenfalls dem Jesuitenorden angehört. Leider hätten sich die Lebensbedingungen vor allem der Armen in El Salvador zuletzt ?ernsthaft“ verschlechtert. Als Beleg führte der Kardinal die Pandemie, Lebensmittelknappheit, Umweltzerstörung und eine ?Schwächung der politischen Institutionen“ an.
1989: Todesschwadron kam im Morgengrauen
Am 16. November 1989 hatte eine Todesschwadron der salvadorianischen Streitkräfte im Morgengrauen das Gelände der Zentralamerikanischen Universität in San Salvador gestürmt, die unter der Trägerschaft des Ordens steht. Die Soldaten erschossen fünf spanische sowie einen einheimischen Jesuiten. Auch die Haushälterin und deren damals 15 Jahre alte Tochter wurden getötet, um keine Zeugen zurückzulassen. Die Geistlichen, vor allem Wortführer und Universitäts-Rektor Pater Ignacio Ellacuria, hatten die Menschenrechtsverletzungen des Militärregimes kritisiert.
Im Februar hatte das Oberste Gericht in Spanien die Haftstrafe von 133 Jahren gegen den tatbeteiligten Ex-Militär Inocente Montano bestätigt. Der ehemalige Oberst und Vize-Minister für öffentliche Sicherheit soll für die Bluttat mitverantwortlich gewesen sein.
(kna/kap – mg)
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