US-Gericht verhandelt Religionsfreiheit bei Hinrichtungen
Den heute 37-Jährigen hatte ein texanisches Gericht 2004 zum Tode verurteilt, weil er den Verkäufer eines Lebensmittelladens erstochen hatte - wegen 1,25 Dollar.
Die Causa Ramirez war nicht wegen der Tat selbst oder der verhängten Strafe vor dem ?Supreme Court“ gelandet, sondern weil die Behörden dem Mann ein gemeinsames Gebet mit einer Pastorin und die Handauflegung in den letzten Minuten seines Lebens verweigern wollten. Genau das hatte Ramirez gewünscht und dabei auf das Verfassungsrecht der Religionsfreiheit verwiesen.
Unterschiedliche Ergebnisse
Sein Fall ist der jüngste in der Auseinandersetzung zwischen Todeskandidaten und der Justiz bei der Frage, was Geistliche in der Todeskammer dürfen und was nicht. Der ?Supreme Court“ hatte sich in den vergangenen Jahren gleich vier Mal damit befasst - und kam dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Im Februar 2019 verweigerte der Bundesstaat Alabama dem Muslim Dominique Ray den Wunsch, während seiner Hinrichtung einen Imam an seiner Seite zu haben. Er starb ohne geistlichen Beistand, obwohl zu diesem Zeitpunkt christliche Begleiter bei Hinrichtungen zugegen sein durften. Zudem befand das Gericht, Ray habe erst zehn Tage vor der Vollstreckung um Rechtshilfe gebeten.
Katholischer Todeskandidat klagte gegen Verbot geistlichen Beistands
Einen Monat später stoppte das US-Verfassungsgericht die tödliche Injektion per Giftspritze für Patrick Murphy in Texas. Der Bundesstaat hatte bis dahin muslimischen und christlichen Todeskandidaten erlaubt, religiöse Begleiter in der letzten Lebensstunde bei sich zu haben, nicht aber Mitgliedern anderer Glaubensgruppen. Daraufhin untersagte Texas allen geistlichen Begleitern den Zutritt zur Hinrichtungsstätte.
Dagegen klagte der Häftling Ruben Gutierrez, ein Katholik. Dessen Hinrichtung in einem Gefängnis in Texas setzte der ?Supreme Court“ ebenfalls aus. In diesem Fall ging es darum, ob die Anwesenheit eines Geistlichen die Sicherheit im Todestrakt gefährde. Ein Bezirksgericht verneinte das. Seitdem lässt Texas wieder religiöse Begleiter bei Hinrichtungen zu.
Im Februar untersagte das Oberste Gericht die Hinrichtung von Willie Smith III. in Alabama. Er starb dann im Oktober - in Anwesenheit seines Seelsorgers.
Die baptistische Pastorin Dana Moore, die Ramirez begleiten wollte, sollte nach dem Willen des texanischen Generalstaatsanwalts Ken Paxton nur schweigend in der Hinrichtungskammer stehen und den Todeskandidaten nicht berühren dürfen. Ramirez' Klage auf Religionsfreiheit sei nur eine Verzögerungstaktik.
Debatte um Würde und Freiheitsrechte
Dem widerspricht der Anwalt des Todeskandidaten, Seth Kretzer. ?Hier geht es darum, ob der Staat die Gesetze zum Schutz der religiösen Freiheiten einhalten muss, wenn er jemanden zum Tode verurteilt.“ Gerade am Ende des Lebens hätten Christen religiöse Begleitung am nötigsten. Denn die meisten Christen glaubten, ?dass sie entweder in den Himmel auf- oder in die Hölle hinabsteigen werden“.
Die Anwesenheit von Geistlichen sei entscheidend für die Würde und die religiösen Freiheitsrechte eines jeden Gefangenen, heißt es in einem Schreiben der Bürgerrechtsgesellschaft ACLU an den Supreme Court. Diesem schlossen sich führende Vertreter von Glaubensgruppen an; darunter auch die prominente Ordensfrau Helen Prejean, die als entschiedene Gegnerin der Todesstrafe schon mehreren Todeskandidaten in ihren letzten Minuten beistand. Den Menschen die ?Würde ihrer menschlichen Person“ zu zeigen, sei wichtig, besonders nachdem sie ?Tausende Signale erhalten hatten, dass sie ein Abfallprodukt sind“.
Kirche lehnt Todesstrafe grundsätzlich ab
Auch die US-Bischöfe reichten im Fall Ramirez ein Schreiben ein, dem sich die texanische Bischofskonferenz anschlossen. Darin verweisen sie darauf, dass die geistliche Begleitung im Moment des Todes ?verfassungsmäßig vor staatlichen Eingriffen geschützt“ werden müsse. Die katholische Kirche lehne das Todesurteil grundsätzlich ab. Wenn der Staat schon das Leben von Ramirez nicht schone, ?sollte er ihm erlauben, im Moment seines Todes die Barmherzigkeit Gottes zu suchen“.
(kna – sk)
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