Australien: Kirche kritisiert Aufhebung von Beichtgeheimnis
Durch das Gesetz werde eine ?wesentliche Dimension der Ausübung des katholischen Glaubens durch Priester kriminalisiert“, betont er in einem Hirtenbrief, der am Sonntag in den Kirchen von Westaustralien verlesen werden soll und vorab vom Erzbistum veröffentlicht wurde. Zudem sei der Bruch des Beichtgeheimnisses keine Garantie für einen besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch.
Als ?besonders besorgniserregend und beunruhigend“ bezeichnet es Costelloe, dass sich das Parlament von Westaustralien über die Empfehlung eines von der Regierung eingesetzten Ausschusses hinweggesetzt habe, der sich mehrheitlich gegen eine gesetzliche Verpflichtung zum Bruch des Beichtgeheimnisses bei Missbrauchsfällen ausgesprochen habe.
Ähnliche Gesetze sind bereits in den Bundesstaaten Südaustralien, Victoria, Tasmanien und im Stadtstaat Canberra in Kraft. Zuletzt hatte Queensland im Juli Priester per Gesetz zu Anzeige von Sexualdelikten an Kindern, von denen sie während der Beichte erfahren, verpflichtet. Die Erzbischöfe der betroffenen Bundesstaaten hatten angekündigt, das Gesetz nicht befolgen zu wollen.
Die Abschaffung des Beichtgeheimnisses war eine der 189 Empfehlungen, die die staatliche Missbrauchskommission in ihrem im Dezember 2017 vorgelegten Abschlussbericht zum verbesserten Schutz von Kindern vor Missbrauch unterbreitet hatte. Zuvor hatten bereits Politiker aller Parteien die Abschaffung des Beichtgeheimnisses gefordert, darunter auch der damalige katholische Oppositionsführer und ehemalige Premierminister Tony Abbott.
(kna – sk)
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