Italien: Neue Lehrkr?fte für Religionsunterricht
Die katholischen Lehrerinnen und Lehrer müssen unter anderem eine kirchliche Eignungsbescheinigung für das Auswahlverfahren vorlegen, die Voraussetzung für eine Unterrichtstätigkeit ist. Zudem müssen sie bereits drei Jahre an einer staatlich anerkannten Schule unterrichtet haben.
Die erneuerten Regeln unterzeichneten die italienische Bildungsministerin Lucia Azzolina und der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Kardinal Gualtiero Bassetti. Die Ausschreibung ist die erste seit dem Jahr 2004, als in Italien neue Regelungen zum Religionsunterricht in Kraft getreten waren.
Große Mehrheit der Schüler nutzt das Angebot
Kardinal Bassetti bezeichnete die Ausschreibung als ?wichtigen Schritt“ für die ?berufliche Stabilisierung vieler Lehrer“. Der Religionsunterricht werde auch heute noch von einer ?sehr großen Mehrheit der Schüler“ gewünscht. Religionslehrerinnen und –lehrer in Italien begleiteten die religiöse Bildung ihrer Schüler mit Hingabe, würdigte der Vorsitzende der Bischofskonferenz den Einsatz der Lehrkräfte. Bildungsministerin Azzolina dankte der Kirche für die Kooperation.
Grundlage des Abkommens zum Religionsunterricht ist die Revision des Konkordates zwischen der Republik Italien und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1984. Religion ist in Italien kein Pflichtfach. Noten für eine Teilnahme fließen gleichwohl in das Zeugnis ein. Mehr als drei Viertel der italienischen Schülerinnen und Schüler nutzen das Lehrangebot.
(cei/vatican news – pr)
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