Gottesdienstverbot in Frankreich: Kirche scheitert mit Berufung
Der ?Conseil d’Etat“ wies am Samstag die Berufungsklage mehrerer Bischöfe und katholischer Laienvertreter zurück. Religionsfreiheit sei eine Grundfreiheit, die jedoch mit dem Gebot des Gesundheitsschutzes in Einklang gebracht werden müsse, argumentierten die Richter des Staatsrates.
Betrübt, aber folgsam
?Wie teilen die Traurigkeit der Gläubigen“, erklärten die Bischöfe im Anschluss an das Urteil in einer Erklärung. Der Ständige Rat der Französischen Bischofskonferenz (CEF) bat die Gläubigen und Priester zugleich darum, die gerichtliche Entscheidung zu respektieren.
Persönliches Gebet in Kirchen möglich
Im Kontext der aktuell verhängten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Frankreich gilt das Gottesdienstverbot ab dem 3. November. Messen sind demnach nicht möglich, wohl bleiben die Kirchen aber für das persönliche Gebet unter Auflagen offen.
Unter den Klägern gegen das Gottesdienstverbot war auch der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort von Reims. Die Berufung gegen das Gottesdienstverbot beim Staatsrat wurde am Samstag, dem 7. November, abgewiesen.
(cath.ch – pr)
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