Argentiniens Pr?sident bremst bei Abtreibungsgesetz
Gemeint sind die Folgen der Corona-Pandemie und Argentiniens horrende Auslandsschulden. Während die Corona-Krise das Land unvorbereitet traf, ist das Problem der Schulden schon länger brennend.
Noch Anfang März hatte Fernández eine neue Gesetzesinitiative zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen angekündigt. Es sollte Abtreibung zu Beginn der Schwangerschaft erlauben und Frauen ermöglichen, das Gesundheitssystem zu nutzen, wenn sie sich für eine Abtreibung entschieden haben, so Fernández damals.
Gleichzeitig versprach er ein Programm zur Vermeidung und Vorbeugung ungewollter Schwangerschaften. Einkommensschwache Frauen, die sich gegen einen Abbruch entscheiden, werde die Regierung künftig in den ersten drei Jahren unterstützen, um Unterernährung und Kindersterblichkeit zu verhindern. Die katholische Kirche kritisierte die Pläne.
In der Corona-Krise allerdings stellte sich die Kirche hinter den Kurs des Präsidenten. Beim nur online ausgetragenen Gebetstag Te Deum am 25. Mai, an dem auch Fernández teilnahm, dankte in Buenos Aires Kardinal Mario Poli jenen, ?die uns beschützen“. In der Krise gebe es keinen Platz für Partei- oder Einzelinteressen. Die argentinischen Medien werteten Polis Predigt als klare Rückendeckung für den harten Corona-Kurs von Fernández .
Abtreibung bisher nur nach Vergewaltigung oder bei Lebensgefahr der Mutter legal
Vor einem Jahr hatte es noch Massendemonstrationen von Gegnern und Befürwortern einer Abtreibungsliberalisierung gegeben. Mitte Juni 2019 stimmte das Abgeordnetenhaus der Gesetzesinitiative nach einer Marathonsitzung mit hauchdünner Mehrheit zu. Der damalige konservative Präsident Mauricio Macri hob dafür den Fraktionszwang seines Regierungsbündnisses auf. Anschließend lehnte der Senat den Vorstoß allerdings ab.
In Argentinien ist seit 1921 wie in vielen anderen Ländern Lateinamerikas Abtreibung nur nach einer Vergewaltigung oder bei Lebensgefahr der Mutter legal. Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung wie in vielen europäischen Ländern ist in Lateinamerika einzig in Uruguay, Kuba und Mexiko-Stadt erlaubt.
(kna – sk)
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