Gastarbeiter in Israel: Einspruch gegen Abschiebung abgelehnt
Die Gastarbeiterin und ihr Sohn hatten zuvor beim Obersten Gericht Einspruch gegen die Abschiebung eingelegt. Die Gerichte sahen jedoch keine Grundlage für ein Bleiberecht. Die Anwälte der Betroffenen hatten argumentiert, der Sohn sei wegen sozialer und psychologischer Probleme in Behandlung. Eine Abschiebung könne irreparable Schäden verursachen.
Israelisches Innenministerium: zahlreiche philippinische Arbeitsmigranten sollen abgeschoben werden
Mutter und Sohn waren laut Bericht in der vergangenen Woche in Tel Aviv verhaftet worden. Das Arbeitsvisum der Frau lief ab, als ihr Sohn geboren wurde. Beide hatten damit keinen rechtlichen Status in Israel und sollten am Sonntagabend abgeschoben werden. Die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde des israelischen Innenministeriums plant laut Medienberichten, in den kommenden Monaten zahlreiche philippinische Arbeitsmigranten abzuschieben, deren Visen nach der Geburt von Kindern nicht erneuert wurden.
Der Appell der katholischen Kirche: Habt Erbarmen!
Zu den Kritikern der Abschiebungen gehört die katholische Kirche in Israel. In einer Stellungnahme vom 3. August rief sie die Behörden auf, die besonderen Umstände der philippinischen Arbeitsmigrantinnen und ihrer in Israel geborenen Kinder zu berücksichtigen. Sie appellierte an die Behörden, ?Erbarmen mit ihnen zu haben und die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen ihr Leben in dem Land fortsetzen können, in dem sie geboren wurden“. Nach Angaben des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem leben rund 230.000 mehrheitlich christliche ausländische Arbeiter im Land, sowie rund 30.000 Flüchtlinge und Asylsuchende.
Im August 2010 hatte die israelische Regierung neue Abschiebungsregelungen für illegale Migrantenkinder beschlossen. Als illegal gelten demnach Kinder von nichtjüdischen Migranten, die sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch keine fünf Jahre im Land aufhielten und nicht wenigstens den Kindergarten absolviert hatten.
(kap/kna – skr)
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