Australien: Revisionsverfahren im Fall Kardinal George Pell
Das Verfahren am Mittwoch wird live auf der Website des Obersten Gerichtshofs von Victoria übertragen. Pell sitzt seit März im Gefängnis. Er ist der ranghöchste katholische Geistliche weltweit, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Rechtsexperten räumen ihm gute Chancen ein, mit dem Urteil nächste Woche auf freien Fuß zu kommen.
Pells Anwälte müssen dem Gericht vorher allerdings noch beweisen, dass die aus acht Männern und vier Frauen zusammengesetzte Jury, die ihn im Dezember einstimmig verurteilt hatte, begründete Zweifel an seiner Schuld hatte und der Kardinal lediglich aufgrund der Aussage nur eines der mutmaßlichen Opfer verurteilt worden sei. Des weiteren könnten sich die Anwälte darauf berufen, dass die Geschworenen 20 entlastende Zeugen außer Acht gelassen hätten. Als entlastend könne auch angeführt werden, dass Pell die Gemeindemitglieder immer direkt nach der Messe begrüßte und nicht in die Sakristei zurückzukehren pflegte, wo der Missbrauch geschehen sein soll.
Jury sei von Darstellung des Opfers überzeugt
Demgegenüber argumentiert die Staatsanwaltschaft, die Beweisführung des mutmaßlichen Opfers sei so überzeugend gewesen, dass die Jury keinen Zweifel an Pells Schuld gehabt hätte. Sollten ihn die Richter von den fünf gegen ihn erhobenen Anklagen freisprechen, könnte Pell schon bald ein freier Mann sein. Die Richter könnten aber auch ein Wiederaufnahmeverfahren anordnen und den Kardinal gegen Kaution freilassen; sie könnten die Revision aber auch zurückweisen.
Die Behörden untersuchen derzeit auch, ob ein Online-Brief, den Pell vergangene Woche offenbar an Anhänger geschickt hat, gegen die Gefängnisregeln verstößt. Das Justizministerium in Melbourne hatte am Samstag Ermittlungen wegen des auf Twitter veröffentlichten Briefes eingeleitet. Häftlingen sei es nicht erlaubt, Nachrichten in den sozialen Medien zu posten oder andere um Postings in ihrem Namen zu bitten.
(ABC News – vm)
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