Frankreich: Staatsrat sagt ?Nein" zur Euthanasie
Der Staatsrat stützt seine Entscheidung auf ein diesbezügliches Gesetz über rechtliche Regelungen am Lebensende, das seit 2016 in Kraft ist. Dieses Gesetz, das nach einer langen öffentlichen Debatte verabschiedet wurde, biete ein umfassenden rechtlichen Rahmen, berichtet die Tageszeitung La Croix.
Dieses Gesetz verbietet unverhältnismäßige Behandlungen am Lebensende, ermuntert Pflegende, den Willen des Patienten zu respektieren und erlaubt eine tiefe Sedierung bis zum Eintreten des Todes, wenn aus medizinischer Sicht keine Besserung zu erwarten ist. Dieser gesetzliche Rahmen ermöglicht es dem Staatsrat zufolge bereits heute, die Mehrheit der Anträge auf aktive Sterbehilfe zu behandeln.
Gewaltige Herausforderungen
Medizinische Sterbehilfe wirft erhebliche Schwierigkeiten auf, wie der Staatsrat unter Verweis auf illegale Praktiken klarstellt. Diese bestünden jedoch auch in Ländern, in denen die Gesetze aktive Sterbehilfe erlauben, wie etwa in Belgien. Eine Praxis wie die Euthanasie bei Personen mit seelischen Störungen solle zur Vorsicht anregen, warnte der Staatsrat. Auch würde eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe in alten und kranken Patienten das Gefühl der Nutzlosigkeit ihres Lebens verstärken. Nicht zuletzt widerspreche die Legalisierung von Euthanasie oder assistiertem Suizid der eigentlichen Aufgabe der Medizin.
Folgen einer Legalisierung
Wie der Staatsrat weiter betont, sei eine Weiterentwicklung der Palliativversorgung gefragt. Die schmerzlindernde Behandlung am Lebensende entspreche in Frankreich bei weitem nicht dem Bedarf.
(cath.ch - mf)
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