Vatikan: ?Transgeschlechtliche Personen k?nnen Taufe empfangen“
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Allerdings müsse dabei ?die Gefahr eines öffentlichen Skandals oder der Desorientierung der Gläubigen“ vermieden werden. Und auch die Kinder gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dürften die Taufe empfangen, selbst wenn sie von einer Leihmutter auf die Welt wurden – vorausgesetzt, es bestehe die begründete Hoffnung, dass sie im katholischen Glauben erzogen werden. Das erklärt das Dikasterium für die Glaubenslehre in einer ?Antwort“. Sie ist von ihrem neuen Präfekten, Kardinal Victor Manuel Fernandéz, unterzeichnet und wurde am 31. Oktober vom Papst genehmigt.
Anfrage kam aus Brasilien
Es war der Bischof von Santo Amaro in Brasilien, José Negri, der im vergangenen Juli schriftlich um eine Klärung gebeten hatte, was den Zugang von queeren Menschen zu den Sakramenten betrifft. In den jetzt veröffentlichten ?Antworten“ werden – so wird eigens betont – ?im Wesentlichen die grundlegenden Inhalte dessen, was dieses Dikasterium bereits in der Vergangenheit zu diesem Thema bekräftigt hat, wiedergegeben“.
Was die Taufe eines transgeschlechtlichen Menschen betrifft, lautet die Antwort ?Ja“, sofern dies keinen Skandal erregt. Das gelte für Erwachsene, Kinder oder Jugendliche, ?wenn sie gut vorbereitet und willens sind“. Falls es Zweifel gebe, etwa ?hinsichtlich der objektiven moralischen Situation, in der sich eine Person befindet“, oder ?ihrer subjektiven Bereitschaft, sich für die Gnade zu öffnen“, bekräftigt das Glaubensdikasterium unter Berufung auf Zitate des heiligen Thomas von Aquin und des heiligen Augustinus, dass Christus den Sünder unablässig sucht und dass ein empfangenes Sakrament, sobald Reue hinzukommt, sofort zum Empfang der Gnade befähigt. Aus diesem Grund wiederhole Papst Franziskus immer wieder, dass die Kirche keine Zollstation sei und dass die Tür, insbesondere im Hinblick auf die Taufe, vor niemandem verschlossen werden dürfe.
?Pastorale Klugheit“
Problematischer ist es für eine transgeschlechtliche Person, Taufpate oder Taufpatin zu sein, befindet der Vatikan. ?Unter bestimmten Bedingungen kann es erlaubt sein“, heißt es in dem Dokument; doch der Text erinnert daran, dass diese Aufgabe keineswegs ein Recht darstelle. Daher ?verlangt die pastorale Klugheit, dass es nicht erlaubt wird, wenn die Gefahr eines Skandals, einer unzulässigen Legitimierung oder einer Desorientierung im Erziehungsbereich der kirchlichen Gemeinschaft besteht“. Für die transgeschlechtliche Person sei es hingegen kein Problem, Trauzeuge zu sein, da das kanonische Recht dies nicht verbiete.
Ein zweiter Teil des Dokuments betrifft ?homo-affektive“ Personen. Die Frage lautet: Kann ihr Kind getauft werden, auch wenn es adoptiert oder durch ?andere Methoden wie Leihmutterschaft“ zur Welt gebracht worden ist? Das Dikasterium antwortet: ?Damit das Kind getauft werden kann, muss die begründete Hoffnung bestehen, dass es im katholischen Glauben erzogen wird“.
Dann wird der Fall einer homosexuellen, in einer Partnerschaft lebenden Person angesprochen, die darum bittet, Taufpate oder Taufpatin eines Täuflings zu werden. Hier verlangt der Text aus dem Vatikan, dass diese Person ?ein Leben in Übereinstimmung mit dem Glauben und der von ihm oder ihr übernommenen Aufgabe“ führen solle. ?Anders verhält es sich, wenn das Zusammenleben zweier homosexueller Personen nicht in einem einfachen Zusammenleben besteht, sondern in einer festen und erklärten Beziehung more uxorio, die der Gemeinschaft gut bekannt ist.“ Das Dikasterium für die Glaubenslehre ruft in einem solchen Fall zur Vorsicht auf, ?um das Sakrament der Taufe und insbesondere ihren Empfang zu schützen, der ein kostbares und zu schützendes Gut ist, da er für das Heil notwendig ist“.
Homosexuelle können Trauzeugen sein
Bei der entsprechenden pastoralen Abwägung müsse einiges berücksichtigt werden: ?der wirkliche Wert, den die kirchliche Gemeinschaft den Aufgaben der Paten und Patinnen verleiht, die Rolle, die sie in der Gemeinschaft spielen, und die Rücksicht, die sie auf die Lehre der Kirche nehmen“. Schließlich schlägt die ?Antwort“ des Glaubensdikasteriums vor, ?dass eine weitere Person aus dem Familienkreis als Garant für die korrekte Weitergabe des katholischen Glaubens an den Täufling fungieren kann“. Im übrigen – so fügt der Text an – spreche nichts dagegen, dass ?eine Person, die homosexuell ist und in einer Lebensgemeinschaft lebt“, als Trauzeuge bei einer Hochzeit fungiert.
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