Vatikan/UNO: Menschenrechtsvertr?ge nicht interpretieren
Abweichungen oder Interpretationen bei solchen zwischenstaatlichen Verpflichtungen seien ?schädlich und kontraproduktiv“, schärfte Erzbischof Ivan Jurkovi? an diesem Mittwoch bei einer Sitzung zum Thema ein.
Keine neuen Konzepte oder Abweichungen
Der Ständige Beobachter zeigte sich in seinem Beitrag besorgt darüber, dass die beauftragten Gremien oft ?eine dynamische Interpretation der Verträge liefern, indem sie neue Konzepte einführen“. Stattdessen erforderten solche Dokumente eine strenge Auslegung. Als Grundlage dieser Auslegung nannte der Erzbischof die Regeln des so genannten ?Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge“ von 1969. Dieser grundlegender völkerrechtliche Vertrag regelt das Recht der Verträge zwischen Staaten.
Dialog der Staaten
Änderungen bei Menschenrechtsverträgen müssten in einem ?interaktiven Dialog“ der Staaten erfolgen, erinnerte der Ständige Beobachter in seinem Beitrag weiter. ?Jeder Versuch, den Umfang oder Inhalt der Verpflichtungen eines Vertragsstaates ohne seine Zustimmung zu ändern“ mache den Wert der Ratifizierung zunichte, so Erzbischof Jurkovi?.
Der Vatikanvertreter äußerte sich an diesem Mittwoch bei einer informellen Sitzung, auf der es um die Revision des Systems der staatlichen Organe für die UN-Menschenrechtsverträge ging. Die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverträge wird normalerweise von Ausschüssen unabhängiger Experten überwacht.
(vatican news – pr)
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