AIF-Bericht: Mehr Zusammenarbeit - geringes Risiko der Illegalit?t
Alessandro Guarasci – Vatikanstadt
2019 gingen bei der AIF, der Finanzaufsichtsbehörde des Heiligen Stuhls, 64 Verdachtsmeldungen ein. Davon bezogen sich 55 auf AIF-kontrollierte Stellen und je vier auf Behörden des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt. Dies geht aus dem Bericht von 2019 hervor, in dem festgestellt wird, dass ?in zahlreichen Fällen Informationen mit ausländischen Aufsichtsbehörden ausgetauscht wurden“. Die internationale Zusammenarbeit habe zu konkreten Ergebnissen geführt.
Maximale Zusammenarbeit mit Kirchenanwalt
Die AIF habe vier Präventivmaßnahmen angeordnet, darunter die Sperrung eines Girokontos in Höhe von insgesamt 240.000 Euro sowie eines mit 178.970,65 Euro. Die Behörde sandte auch 15 Berichte an das Büro des Kirchenanwalts, also der vatikanischen ?Staatsanwaltschaft", und bestätigte damit den Aufwärtstrend im Verhältnis zwischen eigenen eingereichten und erfragten Untersuchungen. Am 11. Dezember 2019 wurde eine Absichtserklärung mit dem Büro der Staatsanwaltschaft unterzeichnet, um ?die Verfahren und Maßnahmen“ - wie es hieß - zu stärken. Damit solle auch die Vertraulichkeit von Informationen ausländischer Aufsichtsbehörden gewährleisten werden.
Die Qualität der Verdachtsmeldungen nimmt zu
Der Bericht der vatikanischen Behörde hebt hervor, dass ?sich insgesamt der Trend zu qualitativ hochwertigeren Verdachtsmeldungen verstärkt“, unter anderem wegen einer ?bewussteren Umsetzung“ der vorgegebenen Leitlinien. Was mögliche Finanzdelikte anbelangt, so handele es sich bei den meisten um ?ausländische Subjekte oder Verhaltensweisen, die in oder im Zusammenhang mit ausländischen Gerichtsbarkeiten begangen werden“. Anders gesprochen: es sind nicht Vatikan-Mitarbeiter oder sonst im Vatikan tätige Individuen, die Finanzdelikte begehen wollen. Die wichtigsten potenziellen Taten seien deshalb internationaler Betrug, einschließlich Steuerbetrug, und Veruntreuung, heißt es im Bericht.
Konkrete Ergebnisse beim Informationsaustausch mit dem Ausland
Besonders intensiv war deshalb die Tätigkeit der AIF auf internationaler Ebene. Mehr als 370 Parteien waren am Austausch von Auskunftsersuchen mit ausländischen Aufsichtsbehörden beteiligt. Dies ?hat zu konkreten Ergebnissen durch die Analyse komplexer Finanzsysteme geführt, die über mehrere Gerichtsbarkeiten hinweg artikuliert wurden“, so der Bericht weiter. Auch relevante Finanzinformationen an das Büro des Kirchenanwalts und an ausländische Kollegen seien verstärkt zum Einsatz gekommen.
Vier neue Abkommen wurden mit den Aufsichtsbehörden ausländischer Gerichtsbarkeiten unterzeichnet. Dazu zählen Finnland, die Cook-Inseln, die Tschechische Republik und Serbien, sodass seit 2012 insgesamt 60 Abkommen geschlossen wurden. Darüber hinaus hat die AIF in 18 Fällen Informationen mit ausländischen Aufsichtsbehörden ausgetauscht; 16 Anfragen wurden an ausländische Behörden gerichtet und zwei Anfragen von ausländischen Behörden erhalten. Die internationale Zusammenarbeit ermöglichte auch ?die Analyse komplexer Finanzsysteme mit Verbindungen zu verschiedenen Jurisdiktionen, was zu Berichten über potenzielle Verletzungen und illegales Verhalten führte“.
Inspektionen am IOR mit positiven Ergebnissen
Zwei Inspektionen gab es im vergangenen Jahr bei der ?Vatikanbank“ IOR. Die erste im Monat Juni zielte darauf ab, ?die technische Übereinstimmung mit dem aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Rahmen für Zahlungsdienstleistungen sowie die Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen für den Beitritt des Instituts zu SEPA-Zahlungsverfahren zu überprüfen“, heißt im Bericht. Diese Inspektion, die im Wesentlichen positiv ausfiel, nehme die AIF zur Kenntnis. Die zweite, im August 2019, ?zielte darauf ab, die Einhaltung der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie das wirksame Funktionieren der beschlossenen Maßnahmen und Kontrollen zu überprüfen“. Auch in diesen Fällen wurde eine ?weitgehende Einhaltung“ der Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorismus-Finanzierungsvorschriften überprüft.
Geringes Risiko der Terrorismusfinanzierung
Im Hinblick auf den Terrorismus bleibe der Kampf gegen die Finanzierung ?eine Priorität“. Dem Bericht zufolge hat die AIF im Jahr 2019 nur einen einzigen Bericht erhalten, der möglicherweise direkt oder indirekt mit der Finanzierung dieses Phänomens in Zusammenhang hätte stehen können. Nach der eingehenden Analyse wurde festgestellt, ?dass sie keine subjektiven oder objektiven Elemente enthielt, die die Operation wirksam auf Aktivitäten der Terrorismusfinanzierung zurückführen könnten“. Daher werde bestätigt, dass ?ein geringes Risiko im Zusammenhang mit der Finanzierung des Terrorismus“ bestehe.
Geringe interne Risiken
Darüber hinaus habe das AIF 2019 dreimal die Liste der Hochrisikostaaten aktualisiert, Länder also, die in ihren Systemen strategische Mängel bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Insgesamt bestätigt der vatikanische Ausschuss für finanzielle Sicherheit (Cosifi) dem Vatikan ?ein mittleres bis niedriges Risikoniveau im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und ein niedriges Risikoniveau im Bereich der Terrorismusfinanzierung“, wobei keine Anzeichen für größere innere Bedrohungen verzeichnet wurden. Die identifizierten Hauptrisiken stünden ?im Zusammenhang mit internationalen und/oder grenzüberschreitenden Aktivitäten“. Einige Bereiche könnten jedoch noch gestärkt werden, stellt die vatikanische Finanzaufsicht fest. Konkret benennt sie Spenden, gemeinnützige Einrichtungen, die Verwaltung und die öffentliche Ausschreibung von Aufträgen.
Übersetzung und Berbeitung: Mario Galgano
(vatican news)
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