Neues Vatikan-Gesetz st?rkt Unabh?ngigkeit der Staatsanwaltschaft
Stefan von Kempis – Vatikanstadt
Zwar bleiben die Staatsanwälte weiterhin dem Papst, der sie auch ernennt, hierarchisch untergeordnet. In der Ausübung ihres Amtes aber sind sie, wie das neue Gesetz klarstellt, nur dem Gesetz verpflichtet.
?Die neuen Normen wurden nötig, weil es seit 2000 – und vor allem seit 2013 – viele und wichtige gesetzliche Neuerungen im Vatikan gegeben hat, vor allem zu wirtschaftlichen und finanziellen Fragen sowie im Strafrecht“, erklärt Giuseppe Pignatone, seit Oktober Präsident des Vatikantribunals, im Interview mit Radio Vatikan. 2013 (vor genau sieben Jahren) ist das Jahr des Amtsantritts von Papst Franziskus.
Alte Codices und moderne Gesetze
Die neuen Normen erklärten sich auch dadurch, dass der Vatikan vielen internationalen Konventionen beigetreten sei, erläutert Pignatone.
?Die vatikanische Staatsanwaltschaft muss heute Gesetze anwenden, die in vielerlei Hinsicht sehr modern sind, eine Frucht der Globalisierung – die aber gleichzeitig in Codices ihre Wurzeln haben, welche viele Jahrzehnte alt sind… Das neue Gesetz lässt die Überzeugung durchschimmern, dass die Unabhängigkeit der Staatsanwälte und ihre Professionalität unabdingbar sind, um gerechte Resultate zu erreichen.“
Prinzip der Unschuldsvermutung gilt
Die Normen, die jetzt im Vatikan bekannt wurden, regeln unter anderem das Recht von Angeklagten auf Verteidigung.
?Das geht sehr klar aus einem Artikel des neuen Gesetzes hervor; es nennt das Recht auf Verteidigung ?in jedem Moment des Verfahrens unverletzlich‘ und betont das Prinzip der Unschuldsvermutung. Dabei regelt es auch im Detail, welche Voraussetzungen ein Verteidiger haben muss.“
(radio vatikan)
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