Kampf dem Missbrauch in der Kirche: 21 Anhaltspunkte
Unter anderem kam als Wunsch aus den Ortskirchen, eine Handreichung zu erarbeiten, die erklärt, welche Schritte ein Bistum oder eine Ordensgemeinschaft im Einzelnen ergreifen muss, wenn ein Verdachtsfall auftaucht. Ebenfalls gewünscht wurde eine Anweisung, was zu tun ist, wenn Vorwürfe gegen Bischöfe auftauchen. Laien sollen zahlreicher bei Fällen von vermutetem Missbrauch zurate gezogen werden. Zukünftige Priester müssen sorgfältiger ausgewählt und ausgebildet werden. Das Wechseln von einem Seminar ins andere oder von einer Ordensgemeinschaft zur nächsten bei problematischen Kandidaten oder Priestern soll genau geregelt werden.
Im Folgenden eine Arbeitsübersetzung der 21 Punkte für die Reflexion
1. Einen praktischen Leitfaden (Vademecum) erarbeiten, in dem die Schritte bestimmt werden, welche von den Verantwortlichen in allen entscheidenden Momenten beim Umgang mit einem (Missbrauchs)fall zu tun sind.
2. Strukturen des Zuhörens schaffen, zusammen gesetzt aus erfahrenen Fachleuten, in denen auch die erste Unterscheidung von (Missbrauchs)fällen mutmaßlicher Opfer erfolgt.
3. Kriterien für die direkte Einbeziehung des Bischofs oder Ordensoberen festlegen.
4. Gemeinsame Verfahren für die Untersuchung von Vorwürfen, den Schutz von Opfern und das Recht des Angeklagten auf Verteidigung festlegen.
5. Die übergeordneten zivilen und kirchlichen Autoritäten informieren, entsprechend der zivilen und kirchenrechtlichen Vorschriften.
6. Regelmäßige Revision der Verfahren und Vorschriften zur Sicherstellung von geschützten Bereichen für Minderjährige in allen pastoralen Bereichen; diese Verfahren und Vorschriften die auf die Grundsätze von Gerechtigkeit und Nächstenliebe aufgebaut sind und die integriert werden müssen, damit das Handeln der Kirche auch auf diesem Gebiet ihrem Auftrag entspricht.
7. Besondere Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen gegen einen Bischof erstellen.
8. Opfer begleiten, schützen und betreuen und ihnen alle Unterstützung zu einer vollständige Heilung anbieten.
9. Das Wissen um die Ursachen und Konsequenzen von sexuellem Missbrauch durch Fortbildung von Bischöfen, Ordensoberen und Seelsorgern verbessern.
10. Seelsorgliche Wege der Heilung für von Missbrauch verwundete Gemeinden und Gemeinschaften schaffen, genauso wie Wege der Buße und der Wiedereingliederung für die Schuldigen.
11. Verstärken der Zusammenarbeit mit allen Menschen guten Willens und den Vertretern der Medien, um echte von falschen Fällen zu unterscheiden, Anklagen von Verleumdungen, Groll und Unterstellungen, Gerüchte und Diffamierungen vermeidend (siehe auch Ansprache des Papstes an die Römische Kurie am 21. Dezember 2018)
12. Das Mindestalter für eine Ehe auf sechzehn Jahre anheben [dem Papst geht es hier um die kirchenrechtlichen Bestimmungen]
13. Vorschriften aufstellen, welche die Einbeziehung von Experten an den Untersuchungen und den verschiedenen Stufen der kirchenrechtlichen Verfahren betreffs des sexuellen Missbrauchs und/oder Missbrauchs von Autorität sicherstellen und ermöglichen.
14. Das Recht auf Verteidigung: Das im Naturrecht und Kirchenrecht gegebene Prinzip der Unschuldsvermutung bis zum Erweis der Schuld des Angeklagten muss gewahrt bleiben. Deswegen muss vermieden werden, dass Listen von Angeklagten veröffentlicht werden, und zwar auch von Bistümern, vor der Voruntersuchung und dem endgültigen Urteil.
15. Beachtung des traditionellen Prinzips der Verhältnismäßigkeit der Strafe zum begangenen Vergehen. Festlegen, dass des sexuellen Missbrauchs schuldige Priester und Bischöfe das öffentliche Ausüben des Amtes aufgeben.
16. Vorschriften bezüglich Seminaristen und Priesteramtskandidaten einführen. Für diese ein erstes und dann permanentes Ausbildungs-Programm einführen, um ihre menschliche, geistliche und psychosexuelle Reife zu festigen, wie auch ihre zwischenmenschlichen Beziehungen und ihr Verhalten.
17. Für Bewerber um das Priesteramt oder für den Ordenseintritt eine psychologische Bewertung durch qualifizierte und anerkannte Experten einführen.
18. Vorschriften für den Übertritt eines Seminaristen oder Ordensmitglieds von einem Seminar in ein anderes festlegen, genauso wie für den Übertritt eines Priesters oder eines Ordensmitglieds von einem Bistum oder einem Orden in einen anderen.
19. Obligatorische Verhaltensregeln für alle Kleriker, Ordensleute, Seelsorger und Ehrenamtliche formulieren, um angemessene Grenzen des eigenen Verhaltens in zwischenmenschlichen Beziehungen festzulegen. Notwendige Voraussetzungen für Mitarbeiter und Ehrenamtliche identifizieren, sowie Prüfung der polizeilichen Führungszeugnisse.
20. Erläuterung aller Informationen und Daten über die Gefahr des Missbrauchs und dessen Konsequenzen, darüber wie Zeichen von Missbrauch erkannt und wie des sexuellen Missbrauchs verdächtige angezeigt werden können. Das alles muss in Zusammenarbeit mit den Eltern, Lehrern, Fachleuten und staatlichen Autoritäten geschehen.
21. Es ist notwendig dort, wo es dies noch nicht gibt, eine einfach zu erreichende Einrichtung für die Opfer zu schaffen, die mutmaßliche Vergehen anzeigen wollen. Diese Einrichtung muss von der örtlichen kirchlichen Autorität unabhängig sein und aus Experten bestehen (Klerikern wie Laien), welche die Aufmerksamkeit der Kirche denen gegenüber ausdrücken können, die sich durch unangemessenes Verhalten von Klerikern verletzt sehen.
(vatican news - gs/ord)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, k?nnen Sie hier unseren Newsletter bestellen.