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Note des vatikanischen Presseamtes zur Jugendsynode Note des vatikanischen Presseamtes zur Jugendsynode 

Vatikan erlässt neue Geschäftsordnung für Bischofssynoden

Vor der am Mittwoch beginnenden Jugendsynode hat der Vatikan am Montag eine neue Geschäftsordnung für die Bischofsversammlung in Kraft gesetzt. Diese ersetzt die bisherige Ordnung von 1967, die zuletzt Papst Benedikt XVI. im Jahr 2006 reformiert hatte.

Bereits am 15. September hatte Papst Franziskus mit seiner Konstitution „Episcopalis communio“ die Bischofssynode neu geregelt. Eine solche Versammlung von Bischöfen aus aller Welt soll den Papst in wichtigen Fragen für das Leben der Kirche beraten. In dieser war die neue Geschäftsordnung bereits angekündigt worden. Vorrangiges Ziel der neuen Regelungen sei es, „die Debatte und den Meinungsaustausch zwischen den Synodenvätern zu erleichtern, damit möglichst viele Stimmen aus der Weltkirche gehört werden“, sagte der Offizial der Synode, Bischof Fabio Fabene, am Montag.

Neue Geschäftsordnung befasst sich mit Organen der Synode

In einem ersten Teil befasst sich die neue Geschäftsordnung mit den Organen der Bischofssynode. Dazu gehören neben dem Papst von den Bischofskonferenzen gewählte Vertreter, Repräsentanten der Orden und die Leiter der Ostkirchen, außerdem Chefs von Kurienbehörden, vom Papst persönlich berufene Synodenväter, externe Fachleute sowie sogenannte Auditoren. Diese vertreten das Synodenthema durch ihre eigene Lebenserfahrung. Der zweite Teil der neuen Geschäftsordnung regelt Verfahrensfragen zu Redebeiträgen und Diskussionen in den Generalversammlungen und Kleingruppen, Abstimmungsfragen und die Redaktion des Schlussdokuments. Zudem wird das Synodensekretariat vergrößert, weil es laut „Episcopalis communio“ zusätzliche Aufgaben erhält. Der Titel des Textes lautet „Instruktion zur Feier der Synodenversammlungen und der Aufgabe des Generalksekretariats der Bischofssynode“.

(kna – mg)

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01. Oktober 2018, 15:04