Vatikan für Gewissensentscheidung bei Patientenverfügung
Es sei ein Mangel des neuen italienischen Gesetzes, dass es Ärzten und Mitarbeitern katholischer Einrichtungen nicht die Möglichkeit eines Widerspruchs aus Gewissensgründen ermögliche, so Parolin.
Der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Gualtiero Bassetti, bekräftigte erneut, die Gewissensentscheidung sei ein Grundrecht und müsse sowohl Einzelpersonen als auch Einrichtungen gewährt werden. Sonst bestehe das Risiko, dass katholische Krankenhäuser geschlossen werden müssten, sagte er laut italienischen Medienberichten.
Italiens Kirche hatte das Gesetz bereits nach seiner Verabschiedung im Senat in der vorigen Woche kritisiert. Umstritten ist besonders ein Punkt, der künstliche Ernährung als Therapie deklariert. Die katholische Kirche ist gegen eine ?Therapie um jeden Preis“, zählt jedoch künstliche Ernährung nicht dazu.
Verteidigung des Lebens
Katholische Einrichtungen seien der ?Verteidigung des Lebens“ verpflichtet und könnten einer Bitte um Einstellung künstlicher Ernährung nicht nachkommen, ?sofern es dafür nicht klinische Gründe gibt“, so der Gesundheitsbeauftragte der Italienischen Bischofskonferenz, Massimo Angelelli.
Bürger können in der Patientenverfügung für Ärzte und Krankenhäuser bindend festlegen, wie sie in schweren Krankheitsfällen behandelt werden wollen. Dies schließt auch die Ablehnung einzelner Therapiemaßnahmen sowie künstlicher Ernährung ein.
Tagung zum Thema Lebensende
Papst Franziskus hatte im November anlässlich einer Tagung zum Thema Lebensende betont, dass todkranke Menschen nicht ?um jeden Preis“ medizinisch behandelt werden müssten. Es sei moralisch vertretbar, auf therapeutische Mittel zu verzichten oder diese einzustellen, wenn sie in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden. Dies sei deutlich von aktiver Sterbehilfe zu unterscheiden, die ?nach wie vor unerlaubt ist“, betonte der Papst.
In Italien gab es bislang kein Gesetz zu einer Patientenverfügung - anders als etwa in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Der Gesetzentwurf war bereits im April von der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden. Das Verfahren zog sich jedoch aufgrund mehrerer Änderungsanträge hin.
(kna, pr)
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