Motu Proprio: Kein Automatismus bei Kurienbischofs-Rücktritt
Mario Galgano – Vatikanstadt
Künftig ist das Erreichen des ?Rentenalters“ für Nuntien und Kurienbischöfe nicht automatisch ein Grund für den Rücktritt. Darüber müsse der Papst entscheiden, hält das Motu Proprio fest. Wer auch nach dem Erreichen des 75. Lebensjahres weiterhin im Amt bleibe, solle dies nicht ?als Privileg oder persönlichen Erfolg“ betrachten, sondern als Ansporn, um im Auftrag des Papstes noch etwas weiterarbeiten zu können. Das sei das Hauptziel des Motu Propio, nämlich einen Automatismus zu verhindern und stattdessen auf den Inhalt der Tätigkeit zu achten, damit der Dienst für die Kirche auch gebührend durchgeführt werden könne.
Datiert ist das Motu Proprio auf den 12. Februar. Es geht um die Regelung für Rücktrittserklärungen aus Altersgründen, und zwar von allen Leitern von Dikasterien der römischen Kurie, die jedoch nicht Kardinäle sind. Auch die Kurienbischöfe, die für den Heiligen Stuhl arbeiten, sind davon betroffen.
Die Betroffenen gehen also nicht ipso facto beim Erreichen des 75. Lebensjahres in den Ruhestand, sondern müssen künftig dem Papst einen Rücktritt anbieten und dann auf eine Antwort des Papstes abwarten. Solange es keine Antwort gebe, dürfe der Betroffene weiter seine Tätigkeit ausüben, heißt es im Text. Der Papst könne auch nach mehreren Monaten darüber befinden. Bisher war es so, dass die betroffenen Kurienmitarbeiter spätestens drei Monaten nach der Rücktrittserklärung aus Altersgründen automatisch aus dem Amt schieden, wenn sie der Papst bis dahin nicht um eine Fortsetzung ihrer Arbeit gebeten hatte.
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