Abt von Saint-Maurice: Kirchenrechtliches Verfahren l?uft weiter
Die juristischen Ermittlungen gegen Abt Jean Scarcella, Leiter der Abtei Saint-Maurice im Wallis, wurden von der Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud ohne Angabe von Gründen eingestellt. Die Vorwürfe, die sich auf mutmaßliche Übergriffe beim Klavierspielen gegenüber Jugendlichen beziehen, wurden damit von staatlicher Seite abgeschlossen.
Trotz der Einstellung des Strafverfahrens bleibt der Fall für die Kirche offen. Gegen Abt Scarcella läuft weiterhin ein kirchenrechtliches Verfahren, das möglicherweise auch Vorfälle untersucht, die nach weltlichem Recht verjährt sind. Das Kirchenrecht bietet der Kirche die Möglichkeit, Vergehen zu ahnden, die vor vielen Jahren stattgefunden haben und für die keine strafrechtliche Verfolgung mehr möglich ist.
Ein Jugendlicher hatte sich, wie der ?Sonntagsblick“ berichtet, mit einem Brief direkt an den Papst gewandt, um den Vorfall zu schildern. Zudem liegt eine kircheninterne Anzeige vor, in der ein zweites Opfer erwähnt wird. Die Einzelheiten dieser Vorwürfe und die Ergebnisse der kirchlichen Ermittlungen sind jedoch noch unklar.
Unabhängige Arbeitsgruppe
Jean Scarcella hat sich gegen die Veröffentlichung der Einstellungsverfügung gewehrt, wie der Presse zu entnehmen ist. Parallel dazu hat die Abtei Saint-Maurice im Februar 2024 eine unabhängige Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich der umfassenden Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen innerhalb der Abtei seit den 1960er Jahren widmen soll. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Sommer 2025 erwartet und könnten Licht in die dunkle Vergangenheit der Abtei bringen. Das kirchliche Verfahren bleibt ein zentraler Bestandteil der laufenden Untersuchungen.
(kath.ch - mg)
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