Schweiz: Keine weiteren Missbrauchsf?lle durch Chorherren
?Mit den üblichen Vorbehalten ist die Schlussfolgerung des Berichts formell: Es gab seitens der Chorherren vom Großen Sankt Bernhard, die damals für die Einrichtung verantwortlich waren, keine anderen Übergriffe auf die Integrität der Schüler als den 2021 bekannt gewordenen Fall“, teilte die Kongregation vom Großen Sankt Bernhard am Montag in einer Medienmitteilung mit.
Untersuchung nach Missbrauchsfall
Diese hatte 2022 einen Chorherrn wegen sexueller Berührungen eines 12-jährigen Kindes angezeigt. Daraufhin war der Lausanner Anwalt Bernard de Chedid mit einer Untersuchung beauftragt worden.
Der Anwalt und seine Mitarbeiter trafen sich zweimal mit dem beschuldigten Domherrn und seinem Opfer, ?um insbesondere den Kontext dieses Missbrauchs zu verstehen und nach möglichen Indizien zu suchen, die einen Verdacht auf systemischen Missbrauch am Collège de Champittet begründen“, heißt es im Communiqué weiter.
Gespräche und Aktensuche
Ehemalige Schüler und Lehrer wurden auch befragt. Das Archiv des Kollegs konnte ebenso eingesehen werden wie die Akten der 53 Kanoniker, die in Champittet in Pully VD gewirkt hatten. Das Archiv der Propstei des Großen Sankt Bernhards wurde ebenfalls gesichtet.
Vertreter der Unterstützungsgruppe für Personen, die in einer Beziehung religiöser Autorität missbraucht wurden (SAPEC), und der Kommission für Anhörung, Schlichtung, Schiedsverfahren und Wiedergutmachung (CECAR) wurden angesprochen.
Keine weiteren Anklagen
?Wir haben darum gebeten, dass jede Person, die bei diesen Instanzen ein Gesuch eingereicht hat, um Missbrauch anzuzeigen, in den Kanoniker des Großen Sankt Bernhard und das Kollegium Champittet verwickelt sind, sich mit uns in Verbindung setzt. Bis heute hat dies niemand getan“, so de Chedid in der Medienmitteilung.
(kath.ch - fc)
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