D: Familienbischof sieht Verantwortungsgemeinschaften positiv
Die von der Bundesregierung geplanten Verantwortungsgemeinschaften bedeuten nach Ansicht des katholischen ?Familienbischofs“ Heiner Koch keine Einführung einer ?Ehe light“. ?Die Befürchtung hatte ich, ich muss allerdings sagen, dass die vorliegenden Eckpunkte dies nicht bestätigt haben“, sagte der Berliner Erzbischof der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). ?Dieses Gesetz könnte ein Fortschritt sein.“ Füreinander Verantwortung zu übernehmen, sei ja grundsätzlich etwas sehr Positives. ?Und dass es dafür einen rechtlichen Schutz geben soll, das halte ich für unterstützenswert.“
Ein kritischer Punkt ist seines Erachtens aber: ?Was ist, wenn sich eine Verantwortungsgemeinschaft wieder auflöst - ist der Hilfsbedürftige dann auch ausreichend geschützt und abgesichert? Wer trägt die Konsequenzen?“ Auch dafür müsse Sorge getragen werden. Erwägungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), auch Regelungen zur Pflege einzubeziehen, begrüßte Koch, der in der Deutschen Bischofskonferenz die Familien-Kommission leitet. ?Wir müssen auf jeden Fall den Bereich Pflegende und zu Pflegende stärker regeln. Das ist derzeit unbefriedigend geregelt.“
Modell für Priester und seine Haushälterin
Eine Verantwortungsgemeinschaft könnte laut Koch auch ein Modell für einen Priester und seine Haushälterin sein, gerade mit Blick aufs Alter: ?Prinzipiell halte ich das für denkbar. Es muss aber natürlich den besonderen Charakter der Beziehung zwischen Pfarrer und Haushälterin beachten. Aber ja, zum Beispiel das Auskunftsrecht im Krankheitsfall kann da sehr sinnvoll sein.“
Mit der Verantwortungsgemeinschaft soll eine Möglichkeit geschaffen werden, um sich auch außerhalb von Ehe und Verwandtschaftsbeziehungen rechtlich verbindlich umeinander zu kümmern. Buschmann hat bislang Eckpunkte vorgelegt, und will das neue Modell bis 2025 einführen. Bis zu sechs Menschen sollen demnach eine solche Gemeinschaft beim Notar beurkunden lassen können. Im Blick hat der Minister etwa Senioren-WGs und Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen.
Geplant ist ein Stufenmodell, das individuell angepasst werden kann. Geregelt werden können etwa die rechtliche Betreuung, Organspende, Auskunftsrecht in medizinischen Notfällen und die gemeinsame Haushaltsführung. In Abgrenzung zur Ehe soll die Verantwortungsgemeinschaft keine Auswirkungen auf das Sorge-, Namens- und Erbrecht haben und nicht mit Steuererleichterungen einhergehen.
(kna – mg)
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