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Hände halten sich schützend um einen Embryo (Symbolbild) Hände halten sich schützend um einen Embryo (Symbolbild) 

D: Weiter Kritik an Empfehlungen zu Abtreibung

Scharfe Kritik an den Empfehlungen einer Regierungskommission zum Abtreibungsrecht in Deutschland kommt von Ärzten, Theologen und Juristen.

„Lebensrecht nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet“

Abkehr von ärztlichen Ethik-Grundlagen

Auch mit Blick auf die Grundlagen der ärztlichen Ethik sehen die Autoren eine dramatische Abwendung: Ärztinnen und Ärzte bänden sich in ihrem Genfer Gelöbnis (landläufig „hippokratischer Eid") ohne Abstufung an den „höchsten Respekt vor menschlichem Leben". Die ärztliche Berufsordnung gehe davon aus, dass sich das Ungeborene nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickele und daher auch sein Schutz zu den Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte gehöre.

Kritik üben die Autoren auch an der Bundesregierung, die der Experten-Kommission den Titel „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" gegeben hatte. „Schwangerschaftskonflikte lediglich unter der Überschrift der reproduktiven Selbstbestimmung zu verhandeln, verschiebt die normative Blickrichtung. Denn das Lebensrecht des Ungeborenen wird damit bereits terminologisch ausgeblendet", heißt es. „Die existenziellen Konflikte, in denen sich schwangere Frauen erleben, lassen sich nicht mit dem Verweis auf ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung lösen."

Die Autoren verweisen darauf, dass die Kommission in ihren Positionen zu Eizellspende und Leihmutterschaft deutlich differenzierter geäußert und auch das Kindeswohl stark in den Blick genommen habe.

(kap/kna - sst)

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18. April 2024, 12:07