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Die Kirchenleitung hat eine externe Untersuchung des Siegener Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt beschlossen, der zu Kurschus' Rücktritt führte. Das teilte die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) am Freitag mit.
Demnach soll zum einen eine Kanzlei die rechtlichen Aspekte des Vorgangs untersuchen, soweit sie über die staatsanwaltlichen Ermittlungen hinausgehen. In den Blick genommen würden etwa das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie disziplinar- und arbeitsrechtliche Fragen.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an
Zum anderen soll der Fall von Sozial- und Kommunikationswissenschaftlern aufgearbeitet werden. Dafür sollen Institute und Wissenschaftler beauftragt werden, die auch an der bundesweiten Missbrauchsstudie für die EKD beteiligt sind, die nächste Woche in Hannover vorgestellt wird.
Kurschus war am 20. November als EKD-Ratsvorsitzende und als Präses der westfälischen Landeskirche zurückgetreten. Ihr wird vorgeworfen, als Gemeindepfarrerin in Siegen schon Ende der 1990er-Jahre über Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen einen Kirchenmitarbeiter informiert gewesen zu sein, diese aber nicht gemeldet zu haben. Kurschus wies die Darstellung zurück, legte aber mit Hinweis auf die öffentliche Debatte ihre Ämter nieder. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Fall nach Angaben der EKvW noch an.
(kna ¨C sk)
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