Schweiz: Papst ernennt Administrator für Abtei Saint Maurice
Pater Girard ist emeritierter Generalpropst der Regularkanoniker der Hospitalkongregation des Großen Sankt Bernhard. Seine Ernennung wurde in einem Bulletin des Presseamtes des Heiligen Stuhls an diesem Dienstag bekannt gegeben. Der Zusatz ?sede plena et ad nutum Sanctae Sedis“ bedeutet, dass der bisherige Abt sein Amt derzeit nicht ausüben kann und der Papst sich eine endgültige Entscheidung über die Besetzung vorbehält.
Der Ruf der im 6. Jahrhundert gegründeten Abtei Saint-Maurice wurde in den vergangenen Monaten durch Vorwürfe sexueller Verfehlungen schwer erschüttert. Im September legte Jean Cesar Scarcella (71) nach einem Vorwurf sexuellen Missbrauchs sein Amt bis auf Weiteres nieder, um die Ergebnisse einer kirchlichen Untersuchung abzuwarten.
Ihm folgte Prior Roland Jaquenoud als Interimsleiter. Auch dieser trat inzwischen zurück. Ihm wurde vorgeworfen, vor 20 Jahren einen Novizen sexuell genötigt zu haben. Vergangene Woche bat das Klosterkapitel den Vatikan um Entsendung eines Administrators.
Die Abtei Saint-Maurice gilt als ältestes Kloster des Abendlandes, das ohne Unterbrechung besteht. Sie untersteht unmittelbar dem Papst. Als Territorialabtei ist der Abt auch Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz.
Was bisher geschah
Am 13. September hatte Jean Scarcella, Abt von Saint-Maurice, die Presse darüber informiert, dass gegen ihn im Rahmen einer laufenden Untersuchung des Vatikans zu Vorwürfen gegen einige Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz ermittelt wird. Die kirchliche Untersuchung ist dem Bischof von Chur, Joseph Bonnemain, anvertraut.
Am 22. September 2023 hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis ein Vorverfahren eröffnet, um mögliche Straftaten zu untersuchen, die nicht verjährt oder bereits behandelt worden sind und die im Bericht zum Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts enthalten sind. Im Zuge der Ermittlungen hatten sich der Generalstaatsanwalt und die Kantonspolizei Wallis eingeschaltet. Auf freiwilliger Basis gewährte ihnen der Archivar der Abtei Zugang zu den Archiven. Ein Kanoniker wurde angehört. ?Es wird daran erinnert, dass für die beschuldigten Personen während des Vorverfahrens die Unschuldsvermutung gilt“, teilte die Kantonspolizei anschließend mit.
(vatican news – mg)
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