Pakistan: Vorsto? zur Schaffung von Standards bei Blasphemieverfahren
Ein parlamentarisches Gremium in Pakistan hat um die Klärung von gerichtlich anhängigen Blasphemie-Fällen gebeten, um ?ungerechte“ Inhaftierungen zu beenden und Standardverfahren zu entwickeln, um das Leiden religiöser Minderheiten zu lindern.
Wie die vatikanische Nachrichtenagentur Fides unter Berufung auf den Ständigen Ausschuss für Menschenrechte des pakistanischen Senats, des ?Oberhauses“ des pakistanischen Parlaments, am 19. Oktober berichtete, befänden sich derzeit insgesamt 179 pakistanische Staatsbürger in Haft und warteten auf ein Verfahren wegen Blasphemie. Der Ausschuss habe außerdem festgestellt, dass 17 Personen wegen Blasphemie verurteilt wurden und auf ihr Berufungsverfahren warten. Der Ausschuss bezog sich auf jüngste Daten der Nationalen Menschenrechtskommission (NHRC), die die Statistiken als ?herzzerreißend“ bezeichnete.
Die Daten der NHRC wurden veröffentlicht, nachdem ein antichristlicher Mob in Jaranwala in der Provinz Punjab im August 22 Kirchen und etwa 91 Häuser von Christen zerstört hatte: Der Gewaltausbruch entzündete sich, weil zwei Christen angeblich den Koran geschändet hatten.
Koordinierungsausschuss im Menschenrechtsministerium gefordert
Senator Walid Iqbal, Vorsitzender des ständigen Senatsausschusses, forderte in diesem Zusammenhang eine Klärung der Blasphemiefälle und die Bildung eines nationalen Koordinierungsausschusses innerhalb des Menschenrechtsministeriums. Dieser solle Standardverfahren entwickeln, die sich mit Problemen befassen, die Minderheitengemeinschaften Leid und ungerechte ?Kollektivstrafen“ zufügen. Iqbal sagte, er sei besorgt über ?den Missbrauch der Blasphemiegesetze als Mittel zur Lösung persönlicher Probleme“.
Nach den jüngsten antichristlichen Gewalttaten erklärte der NHRC, er werde Maßnahmen zur Verhinderung derartigen Missbrauchs prüfen und auf eine Gesetzgebung drängen, die das Leiden von Menschen, die der Blasphemie beschuldigt werden, beendet.
Eine gute Nachricht für die christliche Gemeinschaft
Erst kürzlich wurde ein christliches pakistanisches Paar, das wegen Blasphemie angeklagt war, freigesprochen, weil der muslimische Kläger keine Beweise für seine Anschuldigungen vorbringen konnte.
Im mehrheitlich muslimischen Pakistan ist Blasphemie ein äußerst heikles Thema. Das Strafgesetzbuch des Landes stellt Blasphemie unter Strafe und sieht lebenslange Haftstrafen vor. Auch das Verhängen der Todesstrafe ist möglich. Dutzende von Muslimen und Nicht-Muslimen wurden trotz internationalen Protesten bereits wegen Blasphemie angeklagt und verurteilt, doch eine Todesstrafe wurde bislang nicht vollstreckt. Ein besonders prominenter Fall war das Todesurteil gegen die Christin Asia Bibi, die mittlerweile im Ausland Aufnahme gefunden hat. Der Vorwurf der Blasphemie kann jedoch zu Ausschreitungen durch muslimische Mobs führen, die teils in brutalen Morden gipfeln.
Kritiker sagen, dass die Blasphemiegesetze oft zur Beilegung persönlicher Streitigkeiten missbraucht werden. In vielen Fällen richten sie sich gegen Minderheitengruppen wie Christen, die etwa 1,6 Prozent der 241 Millionen Einwohner Pakistans ausmachen.
(ucanews/fides - cs)
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