Liechtenstein: Regierung will neues Religionsgemeinschaftengesetz
Gemäß geltendem Recht ist in Liechtenstein bisher nur die römisch-katholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt, und zwar als ?Landeskirche“, wie es die Verfassung festhält. Ihre besondere verfassungsmäßige Stellung soll die römisch-katholische Kirche auch künftig behalten. Das symbolisiere die katholische Tradition und Prägung des Landes weiterhin, heißt es im sogenannten Vernehmlassungsbericht, den Regierungschef Daniel Risch zum Start des dreimonatigen Begutachtungsverfahrens für das neue Gesetz am Mittwoch vorgestellt hat. Gleichzeitig soll es jedoch eine Öffnung der Anerkennung für weitere Religionsgemeinschaften geben. Diese müssen sich bislang privatrechtlich organisieren.
Direkt im geplanten neuen Religionsgemeinschaftengesetz soll der Landtag Religionsgemeinschaften ihre Anerkennung zusprechen, bzw. können diese später im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens durch die Regierung anerkannt werden. Zu den Religionsgemeinschaften, die gesetzlich anerkannt werden, zählen die reformierte Kirche und die evangelisch-lutherische Kirche. Sie erhalten die Anerkennung, ohne dass sie ein besonderes Verfahren durchlaufen müssen.
Der Bericht zur Regierungsvorlage spricht von einem flexibleren System, das die bisherige starre Zweiteilung in Anerkennung und Nicht-Anerkennung überwinden soll. Mit der Anerkennung sind besondere Rechte verbunden, etwa das Recht, an staatlichen Schulen Religionsunterricht erteilen zu dürfen oder in öffentlichen Anstalten Seelsorge anbieten zu können.
Hintergrund
Im Fürstentum Liechtenstein gibt es seit Jahren erfolglose Bemühungen, Kirche und Staat vollständig zu entflechten. Davon sieht die jetzt präsentierte Vorlage, die den Entwurf für das neue Religionsgemeinschaftengesetz sowie die Abänderung der Verfassung und weiterer Gesetze umfasst, nun ab. Damit ist auch der Abschluss eines Abkommens mit dem Heiligen Stuhl vom Tisch. Eine frühere Reformvorlage hatte noch ein solches Konkordat vorgesehen. Dabei hätten alle Gemeinden ihre ?althergebrachten vermögensrechtlichen Verflechtungen mit der römisch-katholischen Kirche auflösen sollen“, heißt es im Vernehmlassungsbericht.
(kath.ch/kap – mg)
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