Schweiz: Verweigerer des Verhaltenskodex k?nnen entlassen werden
Der Stein des Anstoßes in der seit Jahren zerstrittenen Diözese ist ein 32-seitiges Papier mit dem Titel . Joseph Bonnemain, seit März 2021 Oberhirte von Chur, hatte das Dokument Anfang April 2022 vorgelegt und für alle kirchlichen Mitarbeiter, Seelsorger und Führungskräfte verbindlich gemacht – inklusive seiner eigenen Person. Der Verhaltenskodex soll sexueller Gewalt und spirituellem Missbrauch in der Diözese vorbeugen und den Umgang mit Macht regeln. Deshalb muss das Papier von jedem Mitarbeiter des Bistums Chur unterzeichnet und verpflichtend befolgt werden. Es schreibt unter anderem vor, wie der kirchliche Dienst vom Privatleben zu trennen ist oder auf welche Weise spirituelle Manipulation verhindert werden soll.
Lage wird problematisch
Bischof Bonnemain sagte nun dazu: ?Wenn Mitarbeitende trotz größter Bemühungen und Klärungsschritten nicht bereit sind, diese Handlungskriterien der Prävention zu beachten und danach zu handeln, wird die Lage problematisch. Es geht um die Einhaltung der klaren Richtlinien eines professionellen, adäquaten Umgangs im kirchlichen Umfeld betreffend Nähe und Distanz, den die Kirche heute voraussetzt. Sollte es wirklich dazu kommen, dass jemand nicht bereit ist, adäquat und professionell zu handeln, was ich mir nicht vorstellen kann, müsste man aktiv werden und selbst die Maßnahme einer Entlassung aus dem kirchlichen Dienst in Betracht ziehen.“
Der Bischof von Chur, Joseph Bonnemain, antwortete in einem Interview mit dem ?Boten der Urschweiz“ auf die Frage: ?Im Kodex steht klar, dass Mitarbeitende, die das Papier nicht unterzeichnen wollen, entlassen werden können. Werden Sie zu dieser Maßnahme auch tatsächlich greifen?“
Zum Dissens mit dem Innerschwyzer Dekan Rudolf Nussbaumer sagt Bonnemain gegenüber dem ?Boten der Urschweiz“: ?Es lag ein Missverständnis vor. Bei den Dokumenten der Diözesen Basel und St. Gallen geht es nicht um einen Verhaltenskodex, sondern um ein Schutzkonzept. Auch das Bistum Chur hat ein Schutzkonzept, dort sind die Prinzipien für einen achtsamen Umgang und den gegenseitigen Respekt festgehalten. Aber auch dort ist bestimmt, dass aufgrund dieser Prinzipien Verhaltenskodizes erarbeitet werden sollen. Die Schutzkonzepte werden nicht unterschrieben. Beim Verhaltenskodex geht es darum, dass man sich mit seinem Inhalt vertieft auseinandersetzt, seinen Zweck versteht und sich mit den darin enthaltenen Werten identifiziert. Es geht dabei um viel mehr als eine bloße Unterschrift.“
(kath.ch – mg)
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