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Künftig soll Religionslehrern ihre "Missio canonica" nicht mehr wegen ihres Privatlebens entzogen werden dürfen Künftig soll Religionslehrern ihre "Missio canonica" nicht mehr wegen ihres Privatlebens entzogen werden dürfen 

D: Kein Einfluss von Privatleben auf Lehrerlaubnis für Religion

Die private Lebensführung von katholischen Religionslehrern in Deutschland soll künftig nicht mehr beeinflussen, ob sie die Lehrerlaubnis ?Missio canonica“ erhalten. Das berichtete die Nachrichtenagentur Kathpress am Mittwoch.

Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz hätten die katholischen Bischöfe bereits am 23. Januar beschlossen, die zu erneuern. Bisher darf die "Missio canonica" Lehrkräften ohne weiteres verweigert oder entzogen werden, wenn sie nach einer Scheidung noch einmal geheiratet haben oder offen homo- oder transsexuell leben. Mit der neuen Ordnung soll das nicht mehr möglich sein.

Dank der Änderungen dürfen Lehrkräfte auch ?theologisch begründete Kritik und Zweifel“ an der Lehre haben. Dennoch müssen sie sich weiterhin zu einer ?glaubwürdigen Positionierung der eigenen Religiosität“ verpflichten, um die ?Missio canonica“ zu erhalten. Die Deutsche Bischofskonferenz fordert alle Religionslehrer zu diesem "Zeugnis christlichen Lebens" auf – ? unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität."

Die neue Ordnung löst die Rahmenbedingungen für Religionslehrer ab, die seit 1973 gültig waren. Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte die Änderungen am Dienstag.

In allen 27 Diözesen möglichst rasch umsetzen

Marion Schöber, die Vorsitzende des Deutschen Katecheten-Vereins, begrüßt die neue Regelung. Sie fordert, dass alle 27 Diözesen in Deutschland die Ordnung möglichst rasch umsetzen. Nur so könne es gelingen, überhaupt noch junge Menschen für den Beruf zu gewinnen. Einzelne Diözesen wie Osnabrück (2018) oder Hildesheim (2022) haben die Veränderung an der Ordnung der ?Missio canoica“ bereits eigenständig verändert.

Mit der neuen Ordnung gelten für Religionslehrer dieselben arbeitsrechtlichen Voraussetzungen wie für andere Berufe, die in der katholischen Kirche ausgeübt werden. Für letztere war 2022 eine neue Grundordnung verabschiedet worden. Weil Religionslehrkräfte aber nicht alle im Kirchendienst stehen, waren sie bislang von den Änderungen ausgenommen.

(kap/pm – fg)

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08. M?rz 2023, 12:42