Missbrauchsaufarbeitung: Welche Gutachten es gibt und welche geplant sind
2018 wurde im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstmals eine bundesweite Studie zu sexuellem Missbrauch durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige veröffentlicht. An der interdisziplinären Untersuchung waren Psychiater, Kriminologen und Gerontologen verschiedener Universitäten beteiligt. Nach ihren Standorten Mannheim, Heidelberg und Gießen wird das Projekt auch als MHG-Studie bezeichnet.
Insgesamt werteten die Forscher 38.156 Personalakten aus den 27 deutschen Bistümern für die Zeit zwischen 1946 und 2014 aus. Darin identifizierten sie 1.670 beschuldigte Kleriker und 3.677 Betroffene. Die Studienautoren wiesen darauf hin, dass es in der Kirche Strukturen gegeben habe und gebe, die Missbrauch begünstigen. Ihre Untersuchung wurde Ausgangspunkt zahlreicher weiterer Aufarbeitungsprojekte in den einzelnen Bistümern.
In einigen Bistümern gibt es noch keine Studie
Für das Bistum Aachen hat die Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) 2020 ein Gutachten zu Missbrauchsfällen vorgelegt. Was den Umgang mit mutmaßlichen Tätern angeht, belastet es unter anderen Altbischof Heinrich Mussinghoff (81) und seinen früheren Generalvikar Manfred von Holtum (77). Sie und ihre verstorbenen Vorgänger seien mehr am Schutz der Geistlichen orientiert gewesen als an der Fürsorge für die Opfer. Zudem habe es erhebliche Lücken in den Akten gegeben und große "systemische Defizite".
Im Bistum Augsburg gibt es keine diözesanweite Studie zur Missbrauchsaufarbeitung, aber zwei Untersuchungen zu katholischen Kinderheimen auf Basis von Archivrecherchen und Opfergesprächen aus den Jahren 2018 und 2021. Sie betreffen das 1977 geschlossene Haus Heilig Kreuz in Donauwörth sowie das Josefsheim Reitenbuch und das benachbarte Marienheim Baschenegg.
Im Erzbistum Bamberg ist noch keine Studie in Auftrag gegeben.
Das Erzbistum Berlin veröffentlichte 2021 ein Gutachten für den Zeitraum seit 1946. Die Untersuchung der Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs ermittelte 61 Beschuldigte und mindestens 121 Betroffene. Nachdem zunächst nur allgemeine Erkenntnisse veröffentlicht worden waren, wurden im Laufe des vergangenen Jahres auch die einzelnen Fälle der Beschuldigten, teilweise mit deren Namen, publik gemacht. Eine vom Erzbistum berufene Kommission zur weiteren Auswertung der Studie wird voraussichtlich im Februar ihren Abschlussbericht vorlegen. Dabei soll es auch darum gehen, ob und inwieweit Personalverantwortliche bei Fehlverhalten persönliche Konsequenzen zu ziehen haben.
Das Bistum Dresden-Meißen hat noch keine eigene Studie in Auftrag gegeben.
Auch im Bistum Eichstätt gibt es bisher keine Studie zur Missbrauchsaufarbeitung.
Das Bistum Erfurt gab nach der MHG-Studie eine Untersuchung von weiteren personenbezogenen ?Nebenakten“ zu möglichen Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt durch Kleriker in Auftrag. Der ehemalige Oberstaatsanwalt Franz Trost aus Fulda legte das Ergebnis im Frühjahr 2019 vor. Danach ergaben sich über die 13 bereits bekannten Beschuldigten aus der Zeit von 1946 bis 2014 hinaus keine weiteren Verdachtsfälle.
Im Bistum Essen läuft seit März 2020 eine externe Studie des sozialwissenschaftlichen Instituts für Praxisforschung und Projektberatung München (IPP). Sie soll Missbrauchsfälle und den Umgang damit untersuchen und dabei auch Strukturen aufzeigen, die Missbrauch und Vertuschung begünstigten.
Im Erzbistum Freiburg soll bis Mitte 2022 eine Studie zu Missbrauch, sexualisierter Gewalt und Vertuschung veröffentlicht werden. Der Termin wurde aber bereits mehrfach verschoben. Basis ist die umfassende Aufarbeitung von knapp 20 exemplarischen Missbrauchsfällen. Dafür wurden Akten gesichtet sowie Betroffene und Beschuldigte befragt. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der ?Täteranalyse“, um die Prävention zu verbessern.
Im Bistum Fulda gibt es noch keine unabhängige Untersuchung.
Auch das Bistum Görlitz hat bisher keine eigene Studie in Auftrag gegeben.
Im Erzbistum Hamburg untersuchen seit 2019 Psychologinnen aus Ulm sexuellen Missbrauch durch Kirchenmitarbeiter im Bistumsteil Mecklenburg. Dort sollen sich laut MHG-Studie besonders viele Missbrauchsfälle ereignet haben. Für einen ersten Zwischenbericht werteten die Forscherinnen für den Untersuchungszeitraum 1946 bis 1989 bislang 1.017 Akten aus und stießen dabei auf 16 Beschuldigte. Zudem interviewten sie neun Betroffene und zehn Kirchenvertreter. Das Projekt soll 2023 abgeschlossen sein.
Das Bistum Hildesheim beauftragte 2016 das sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut IPP mit der Untersuchung einzelner Missbrauchsfälle in der Diözese. Das 2017 vorgestellte Gutachten wirft mehreren früheren und gegenwärtigen Verantwortlichen im Bistum schwere Versäumnisse vor. 2019 beauftragte das Bistum erneut Juristen und Sozialwissenschaftler mit der Untersuchung von Missbrauchsfällen während der Amtszeit von Bischof Heinrich Maria Janssen (1957-1982). Die im September 2021 vorgestellten Ergebnisse brachten im Vergleich zur MHG-Studie zehn neue Missbrauchsfälle ans Licht. Vorwürfe, das sich Janssen selbst an Kindern vergangen haben soll, konnten beide Gutachten weder erhärten noch entkräften. Allerdings wurde ihm nachgewiesen, Fälle von sexualisierter Gewalt wissentlich geduldet und vertuscht zu haben. Bischof Heiner Wilmer kündigte ein weiteres Aufarbeitungsprojekt an, das den Zeitraum von 1982 bis in die Gegenwart untersuchen soll.
Im Erzbistum Köln hat Erzbischof Rainer Maria Woelki Ende 2018 eine Untersuchung bei der Münchner Anwaltskanzlei WSW in Auftrag gegeben. Nachdem andere Juristen der Expertise ?methodische Mängel“ bescheinigten, ließ Woelki sie nicht veröffentlichen und gab ein neues Gutachten beim Kölner Strafrechtler Björn Gercke in Auftrag. Es wurde im März 2021 präsentiert und weist acht hohen Amtsträgern des Erzbistums 75 Pflichtverletzungen nach, darunter dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße (11 Pflichtverletzungen) sowie den Kölner Weihbischöfen Dominikus Schwaderlapp (8) und Ansgar Puff (1). Woelki selbst wird durch die Untersuchung juristisch entlastet.
Für das Bistum Limburg liegt seit Juni 2020 eine Studie vor. 70 überwiegend externe Fachleute aus verschiedensten Bereichen haben in neun Teilprojekten den Umgang mit Missbrauch in den vergangenen 70 Jahren analysiert. Zugleich entwickelten sie rund 60 Vorschläge, wie systemische Faktoren künftig ausgeschlossen und Missbrauchstaten möglichst verhindert werden können. Bei der Analyse des Fehlverhaltens werden auch Namen genannt - etwa von Altbischof Franz Kamphaus (89) sowie von früheren Generalvikaren und Personaldezernenten.
Das Bistum Magdeburg hat bislang keine eigenen Studien in Auftrag gegeben.
Das Bistum Mainz beauftragte 2019 den Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber mit der Aufklärung von Missbrauchsfällen seit 1945. Sein Projekt mit dem Titel ?Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“ soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Im Oktober 2020 zog Weber die Zwischenbilanz, dass es ein ?Fehlverhalten“ früherer Bistumsleitungen im Umgang mit Fällen sexueller Gewalt gegeben habe. Das betreffe auch die Amtszeiten der populären und verstorbenen Kardinäle Hermann Volk (1903-1988) und Karl Lehmann (1936-2018).
Das Erzbistum München und Freising hat als erste deutsche Diözese 2010 Rechtsanwälte Personalakten auf Missbrauchsfälle ab 1945 durchsuchen lassen. Beauftragt wurde damit die Kanzlei WSW, die den Klerikern einen ?rücksichtslosen Schutz des eigenen Standes“ bescheinigte. Die Untersuchung wurde nicht im Wortlaut veröffentlicht. Auf Nachfragen hieß es, sie sei dafür nicht ausgelegt gewesen. Zudem sprächen Datenschutzgründe dagegen. 2020 wurde die Kanzlei ein weiteres Mal beauftragt. Diesmal sollen auch Verantwortliche für Versäumnisse und Vertuschung benannt werden. Der Untersuchungszeitraum schließt die Amtszeit von Kardinal Reinhard Marx ein, der seit 2008 Erzbischof in München ist. Es geht aber unter anderem auch um die Amtszeiten seiner Vorgänger Friedrich Wetter (93) und Joseph Ratzinger (94, später Papst Benedikt XVI.).
Im Bistum Münster wurden 2020 erste Zwischenergebnisse einer unabhängigen Studie von Ethnologinnen und Historikern veröffentlicht, die in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Danach zeigten Bischöfe und andere Verantwortliche große Milde für Missbrauchstäter unter den Klerikern und ?massives Leitungs- und Kontrollversagen“. Die Bischöfe hätten ?nicht nur moralisch, sondern auch juristisch und kirchenrechtlich nicht korrekt gehandelt“.
Das Bistum Osnabrück hat im Mai 2021 die dortige Universität mit einer historisch-juristischen Studie beauftragt. Das auf drei Jahre angelegte Projekt soll Fälle von 1945 bis heute in den Blick nehmen. Erste Zwischenergebnisse - besonders zu Pflichtverletzungen der Bistumsleitung - wollen die Autoren noch in diesem Jahr vorlegen.
Für das Erzbistum Paderborn analysieren Historikerinnen der dortigen Universität seit 2020 den Umgang mit Missbrauchsfällen. Laut einem ersten Zwischenbericht identifizierten sie für den Untersuchungszeitraum 1941 bis 2002 bislang 160 Beschuldigte. Den früheren Erzbischöfen Lorenz Jaeger (1892-1975) und Johannes Joachim Degenhardt (1926-2002) werfen sie gravierendes Fehlverhalten vor.
Für das Bistum Passau gibt es bisher keine unabhängige Studie.
Im Bistum Regensburg hat vor allem die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle bei den weltberühmten Regensburger Domspatzen einen großen Platz eingenommen. 2015 beauftragte die Bistumsleitung einen externen Anwalt mit einem Bericht über Misshandlung und sexuellen Missbrauch, der 2016 vorgelegt wurde. Es folgten eine historische und eine kriminologische Studie, die beide 2019 veröffentlicht wurden. Dabei ging es um den Zeitraum zwischen 1945 und 1995. Die historische Studie erschien unter dem Titel ?Der Chor zuerst“ in Buchform. Die Autoren sprechen mit Blick auf die Erziehungspraxis bei den Domspatzen von institutionellem Versagen kirchlicher wie staatlicher Instanzen. Die zweite Studie wurde von der kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden angefertigt. Über Fälle in der Diözese selbst liegt bisher keine Studie vor.
Im Bistum Rottenburg-Stuttgart liegen schon seit geraumer Zeit mehrere Einzeluntersuchungen vor. Bereits 2011 erschien die Studie ?Die Zeit heilt keine Wunden“ zur Heimerziehung in den 1950er- und 1960er-Jahren. Der Fokus liegt dabei auf Gewalterfahrungen, aber auch sexueller Missbrauch wird thematisiert. Die Studie zeigt, dass das Personal in den Heimen nach dem Zweiten Weltkrieg vielfach unter Überlastung und Überforderung gelitten und die Heimaufsicht, auch die kirchliche, oft versagt hat. Weiter gibt es die ?Aufarbeitungsstudie zu den Vorwürfen über Gewalt und Lieblosigkeit“ in einer Ludwigsburger Einrichtung. Zudem haben rechtlich selbstständige karitative kirchliche Träger wie Orden und Stiftungen in Württemberg eigene Projekte auf den Weg gebracht.
Im Bistum Speyer plant die unabhängige Aufarbeitungskommission eine Studie.
Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum Trier hat im Dezember 2021 eine Studie angekündigt. Konkret sind zwei Teilstudien geplant, eine historische und eine psychologische, die den Zeitraum von 1946 bis heute in den Blick nehmen sollen. Bis Sommer dieses Jahres sollen Zwischenergebnisse vorliegen. Seit Oktober 2019 läuft zudem ein Projekt zur Untersuchung von sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt am früheren bischöflichen Jungen-Internat Albertinum in Gerolstein. Ursprünglich sollten die Ergebnisse im Herbst 2021 vorgestellt werden, wegen der Pandemie wurde der Abschlussbericht aber auf Januar 2022 verschoben. Geleitet wird das Projekt von der Rechtsanwältin Bettina Janssen und der Erziehungswissenschaftlerin Claudia Bundschuh.
Das Bistum Würzburg beauftragte im September 2021 den Kirchenhistoriker Dominik Burkard, innerhalb von fünf Jahren das Missbrauchsgeschehen seit 1945 zu erforschen. Ziel ist es, alle Missbrauchsfälle im Bistum zu dokumentieren und Strukturen zu identifizieren, die Missbrauch ermöglichten oder halfen, ihn zu verschleiern. Bereits 2018 hatte Bischof Franz Jung eine externe Kanzlei beauftragt, die Personalakten ergänzend zur MHG-Studie für den Zeitraum von 1945 bis 1999 nach Hinweisen zu Missbrauch zu durchsuchen. Eine weitere Untersuchung beschäftigte sich mit den früheren Knaben-Internaten, den sogenannten Kilianeen. Dabei stießen die Juristen im Aktenbestand zwar nicht auf Hinweise zu weiteren Fällen sexuellen Missbrauchs, jedoch auf zahlreiche Fälle körperlicher Gewalt.
(kna – mg)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, k?nnen Sie hier unseren Newsletter bestellen.