Schweiz: Uni Zürich wird Missbrauchskrise untersuchen
Eine wissenschaftliche Aufarbeitung sei in erster Linie den Opfern geschuldet, ?auch um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen“, schreib die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in ihrer Mitteilung. Zusammen mit der Konferenz der Vereinigung der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) sowie der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) haben sie der Universität Zürich den Auftrag erteilt, die Geschichte der sexuellen Ausbeutung im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu erforschen.
Bereits im November 2021 sei der Vertrag unterzeichnet worden. Als nächsten Schritt stellten die Projektleiterinnen das Forschungsteam zusammen und legten das Vorgehen fest. Der effektive Projektstart sei für März 2022 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt würden die Auftraggeberinnen und die Forschenden detailliert über das Vorhaben informieren.
Wichtige Etappe auf dem Weg zur Aufarbeitung
Der Auftrag sei eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Aufarbeitung der Thematik des sexuellen Missbrauchs im Kontext der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz, heißt es in der Mitteilung weiter.
Ein Forschungsteam des Historischen Seminars der Universität Zürich (UZH) werde beauftragt, eine historisch ausgerichtete, unabhängige Studie durchzuführen. Es handele sich um ein Pilotprojekt: Die Studie soll die Rahmenbedingungen einer historischen Aufarbeitung sexueller Ausbeutung im kirchlichen Umfeld seit der Mitte des 20. Jahrhunderts evaluieren und damit die Grundlage für künftige Forschungsprojekte bilden. Die Projektleitung liege bei den Professorinnen Monika Dommann und Marietta Meier. Ein von der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) ernannter wissenschaftlicher Beirat sichere die wissenschaftliche Qualität und die Unabhängigkeit des Projekts.
Die Auftraggebenden seien überzeugt, dass es diese Unabhängigkeit brauche, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Deshalb solle die Pilotstudie auch aufzeigen, wie den Stimmen der Opfer in künftigen Studien Rechnung zu tragen sei.
Um die wissenschaftliche Unabhängigkeit zu garantieren und eine ungestörte Forschungsarbeit zu ermöglichen, würden die Medien und die Öffentlichkeit erst wieder informiert, wenn die Ergebnisse der Studie vorlägen. Diese würden in einem Schlussbericht festgehalten, der auf Deutsch, Französisch und Italienisch erscheinen soll. Nach Vorliegen dieses Schlussberichts würden die Auftraggebenden über weiterführende Schritte zu befinden haben.
(pm – mg)
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