EKD will Disziplinarrecht gegen sexuellen Missbrauch versch?rfen
?Die Wunden sind tief, der Vertrauensverlust lässt sich nicht mit schönen Worten kleinreden, und das will auch niemand", erklärte demnach die Präses der Synode, Anna-Nicole Heinrich. Geplant ist laut Mitteilung unter anderem eine Verschärfung des kirchlichen Disziplinarrechts. Dabei soll auch die Begleitung von Betroffenen verbessert und der Zugang zu Informationen für sie erleichtert werden. ?Das Ziel ist: Null Toleranz für Täter, maximale Transparenz für Betroffene", so Heinrich.
Zudem soll eine synodale Kommission eingerichtet werden, die die fortlaufende Vernetzung der Synode mit Betroffenen und Beauftragtenrat sicherstellt. Die Beteiligung von Betroffenen soll darüber hinaus durch die Unterstützung eines Betroffenennetzwerkes gestärkt werden. ?Es ist dringend notwendig, dass wir als Kirche nicht die Deutungshoheit darüber beanspruchen, was passiert ist", so die Präses. Zuvor hatte der Sprecher des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Landesbischof Christoph Meyns, eine gemischte Bilanz der bisherigen Schritte zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gezogen.
?Ich möchte nicht verschweigen, dass trotz aller Fortschritte das letzte Jahr ein schwieriges war. Wir hatten uns mehr vorgenommen, als wir erreichen konnten", so Meyns. Prävention und Aufarbeitung seien nicht nur Thema für Synoden, sondern bleibende Aufgaben für die ganze Kirche, erklärte Heinrich. Präventionskonzepte dürften nicht erarbeitet werden, um in Schubladen zu landen, sondern müssten jeden Tag umgesetzt werden - ?in jeder Gemeinde, in jeder Jugendgruppe, in jeder Einrichtung". Zugleich brauche es ein höheres Tempo bei Aufarbeitung und Prävention.
(kna - sst)
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