Bischof B?tzing: Niemand darf sich zum Suizid gen?tigt fühlen
?Es darf nicht mal der Hauch eines gesellschaftlichen Drucks auf Menschen entstehen, dass sie sich genötigt fühlen, das tun zu müssen“, so Bätzing. Im Februar 2020 hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung; das schließe auch die Hilfe Dritter ein. Ein neues Gesetz, das ein von den Richtern vorgeschlagenes Schutz- und Beratungskonzept ermöglicht, steht allerdings noch aus. Dabei handle es sich um ?knifflige Fragestellung, die einen gesetzlichen Rahmen brauchen“, betonte Bätzing. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stelle Suizid als höchsten Ausdruck der Selbstbestimmung dar; damit alleine könne sich nicht zufriedengegeben werden.
Intensiven Austausch
Gleichzeitig lobte der Limburger Bischof den intensiven Austausch, den es über das Thema gebe. Politiker über die Parteigrenzen hinweg seien bestrebt, das ausstehende Gesetz so streng und eng wie möglich zu fassen.
Auch in der Ökumene werde das Thema diskutiert, erklärte Bätzing. Mitglieder der evangelischen Kirche in Deutschland hatten sich bereits positioniert und überlegt, ob es in letzter Konsequenz möglich wäre, auch in kirchlichen Einrichtungen Suizidbeihilfe anzubieten. ?Für katholische Kirche ist das nicht möglich“, betonte der Bischof. ?Wenn der Wunsch eines Menschen nach Suizid beständig bleibt, dann kann er bei uns dafür keine Hilfe finden.“ Vielmehr wolle sich die Kirche ?bis zum letzten Punkt mit allen Diensten bemühen, den Weg zurück ins Leben zu weisen“.
(kna/vatican news – mg)
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