D: Millionen Euro Spenden für Fluthilfe
Das teilte Caritasdirektorin Birgit Kugel am Freitag in Trier mit. Die Caritas verwaltet für das Bistum die Spendenmittel.
Kugel bedankte sich für diese große Spendenbereitschaft. Es sei dem Bistum und der Caritas ein Anliegen, regelmäßig über die Verwendung der Spenden zu informieren. ?Kurz gesagt ist unser Ansatz: Wir wollen langfristig helfen.“
Die Caritasverbände Rhein-Mosel-Ahr, Trier und Westeifel in den betroffenen Flutgebieten verfolgen in der Fluthilfe das Konzept der längerfristig angelegten Hilfen. ?Dazu zählen neben finanzieller Unterstützung für die Betroffenen insbesondere die psycho-soziale Begleitung, die soziale Beratung und die konkrete Unterstützung bei der Antragstellung zum Erhalt von Hilfen“, erklärte Kugel. Dieses Konzept habe sich bewährt und werde vom Bistum unterstützt.
[ Sozialarbeit und Wiederaufbau müssen miteinander verknüpft werden ]
?Die Erfahrungen aus den Flutkatastrophen an Elbe und Oder haben gezeigt, dass Sozialarbeit und Wiederaufbau miteinander verknüpft werden müssen, um den Menschen langfristig und nachhaltig helfen zu können.“ Aus diesem Grund haben die Caritasverbände Ahrweiler, Trier und Westeifel in den letzten Wochen mobile Anlaufstellen vor Ort eingerichtet und suchen Betroffene teilweise auch persönlich auf, um ihnen Hilfeangebote zu machen.
Als erste finanzielle Soforthilfen sind unmittelbar nach der Flut insgesamt bereits rund 730.000 Euro ausgezahlt worden. ?Hierfür wurden 85.000 Euro aus den vom Bistum, dem Caritasverband und der Stiftung Menschen in Not (50.000 Euro) sowie aus den aus dem Bistum Mainz gegebenen Mitteln (35.000 Euro) bereitgestellt“, informierte die Caritasdirektorin. Weiterhin seien Spenden der Orts-Caritasverbände sowie von Caritas International eingesetzt worden.
Gemeinsames Vorgehen der Wohlfahrtsverbände
Nun habe eine zweite Phase begonnen, in der Haushaltsbeihilfen und Härtefallhilfen bei den zuständigen Orts-Caritasverbänden beantragt werden können. Sie werden in einer Spendendatenbank erfasst, in die alle Wohlfahrtsverbände und andere Zuwendungsgeber die bewilligten Unterstützungsleistungen eintragen und miteinander abgleichen können. ?Dieses System hat sich bei vergangenen Flutkatastrophen bewährt, um Transparenz in der Spendenvergabe zu gewährleisten“, erläuterte Kugel.
Für die Verwendung von Spenden gibt es klare Regeln und Kriterien, die mit Caritas International und den anderen Wohlfahrtsverbänden in Rheinland-Pfalz abgestimmt sind. Dazu kommen staatliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. So gebe es neben den finanziellen Hilfen mit Soforthilfen, Haushalts- und Härtefallbeihilfen sowie später Wiederaufbauhilfen den langfristigen Ansatz, die Unterstützung von Flut-Opfern sicherzustellen.
?Dazu braucht es Fachpersonal etwa in der Schuldnerberatung und der psychosozialen Beratung oder Mitarbeiter, die bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung beispielsweise vom Staat helfen.“ Auch dazu würden die Spendengelder teilweise verwendet. ?Denn wir wollen ja auch noch da sein für die Menschen, wenn nach der Phase des Aufräumens und der ?Sortierung‘ der Alltag bewältigt werden will“, betonte Kugel.
Unterschiedliche Spendentöpfe – unterschiedliche Schwerpunkte
Die Caritasdirektorin verwies auch darauf, dass neben den Spenden des gemeinsamen Kontos Mittel aus anderen Fonds und Spenden zur Verfügung stehen. So habe Caritas International bereits 500.000 Euro bereitgestellt. Aus dem ZDF-Aktionsbündnis (bestehend aus Caritas International, Diakonie, DRK) stehen 30 Millionen Euro für Caritas International zur Verteilung an die von der Flut betroffenen Diözesan-Caritasverbände bereit; für den DiCV Trier seien zunächst 4,5 Millionen Euro vorgesehen.
Kugel erläuterte weiter, dass die verschiedenen Wohlfahrtsverbände in der Spendenvergabe unterschiedliche Schwerpunkte setzen können. ?Dieses System hat sich bewährt. Denn die Phase des Wiederaufbaus wird eine lange Zeit in Anspruch nehmen.“ Die Caritas werde unter anderem auch Spendengelder für sozialräumlich orientierte Projekte verwenden, deren Bedarfe sich erst nach und nach zeigen würden.
Die finanziellen Wiederaufbauhilfen seien dann erst möglich, wenn Versicherungen und staatliche Hilfen bereits in Anspruch genommen wurden und ein Eigenanteil vom Betroffenen zu leisten ist, den er aus eigener Kraft nicht tragen kann. ?Auch das ist Realität der Spendenvergabe“, betonte Kugel: Spendengelder für Wiederaufbauhilfen an Betroffene dürfen nur nachrangig und nach Prüfung der Bedürftigkeit verwendet werden. ?Wir sind Teil eines vielschichtigen Hilfesystems, das nach den Prinzipien der Nachrangigkeit – erst der Staat, dann die Hilfsorganisationen – und der Bedürftigkeit arbeitet.“
(bistum trier – sk)
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