Deutsche Bisch?fe: Lebensperspektive statt assistierter Suizid
Die vom Rechtsstaat geachtete Selbstbestimmung müsse zwar auch im Sterben gelten, betont der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zum Abschluss seiner zweitägigen Beratungen zum Thema assistierter Suizid: ?Dadurch wird jedoch der assistierte Suizid nicht zu einer ethisch zustimmungsfähigen Handlungsmöglichkeit“, hält er in seiner Erklärung von diesem Dienstag weiter fest. Der assistierte Suizid sei ?nicht die richtige Antwort auf die Lebenssituationen von Menschen“, die Suizidabsichten hätten.
Bessere Palliativversorgung und Hospizarbeit
Die Bischöfe fordern eine Verbesserung bei Palliativversorgung, Hospizarbeit und der Hilfe bei Depressionen. Wenn Menschen einen Suizidwunsch hätten, gehe es ?um die Entwicklung von Lebensperspektiven und gerade nicht um die Hilfestellung zum Suizid“. Alle Anstrengungen müssten darauf gerichtet sein, ?bessere Möglichkeiten für ein erträgliches Lebensende zu schaffen“. Meist sei ein Suizidwunsch mit Ängsten, Verzweiflung und dem Gefühl von Ausweglosigkeit verbunden, erklären die Bischöfe. Daher könne er ?gerade nicht als Ausdruck der Selbstbestimmung verstanden werden“.
Seelsorger stehen vor Herausforderungen
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordere die Kirche ?in ihrer Seelsorge heraus, aber auch als Trägerin von Diensten und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege“, heißt es weiter.
Karlsruhe hatte im vergangenen Februar den Strafgesetzbuch-Paragrafen 217 für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Dass auch kirchliche Einrichtungen sich dem Suizidbegehren Betroffener nicht verweigern sollten, hatten jüngst drei evangelische Theologen gefordert. Dies war von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen BIschofskonferenz (DBK) entschieden abgelehnt worden.
(– pr)
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