Deutschland: Gottesdienste bleiben im Lockdown erlaubt
Das bestätigte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach einer Konferenz mit den Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer. Allerdings müssen bei Gottesdiensten strenge Hygiene-Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören ein Verbot des Singens, das Tragen von Masken in den Kirchenbänken und gegebenenfalls eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf angemeldete Personen.
Die Vorgaben müssten konsequent eingehalten werden, mahnte die Regierungschefin. Innenminister Horst Seehofer werde in den nächsten Tagen Gespräche mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften führen, um Einzelheiten zu klären.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) räumte bei einem gemeinsamen Auftritt mit Merkel ein, natürlich sei es für viele belastend, nur unter strengen Vorgaben einen Gottesdienst feiern zu können. Doch gehe es da ?um das Leben und den Schutz der Menschen“.
Wörtlich heißt es in der Vereinbarung der Bundesregierung und der einzelnen Bundesländer: ?Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.“
Für Weihnachten ist Kreativität angesagt
Stimmen aus der katholischen Kirche in Deutschland begrüßten die Möglichkeit, auch im Lockdown öffentliche Gottesdienste feiern zu können. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat unlängst zu Kreativität beim Abhalten der Gottesdienste in den Weihnachtstagen aufgerufen.
Dass die Kirche während des ersten Lockdown im Frühjahr das Abhalten öffentlicher Gottesdienste eingestellt hatte, war stellenweise auf harte Kritik gestoßen und hatte eine Debatte genährt, ob die Kirche in Corona-Zeiten ?systemrelevant“ sei oder nicht.
(vatican news – sk)
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