Sch?nborn: Habe Rücktrittsgesuch nicht nur pro forma eingereicht
Laut Kirchenrecht müssen Diözesanbischöfe dem Papst mit Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anbieten. Im Falle von Schönborn wäre dies der 22. Jänner 2020. Er wollte aber nicht nur einen entsprechenden Brief schreiben, sondern die Chance bei der Synode nützen, dies persönlich bei Papst Franziskus vorzubringen. Die Entscheidung über den Rücktritt treffe jetzt der Papst, und das halte er auch für gut so, ?dass der Papst das letzte Wort hat“, so Schönborn.
Im Gegensatz zu manchen Priestern, die ihren Rücktritt in der Hoffnung einreichten, dass dieser abschlägig beschieden werde, haben er ?nicht nur pro forma“ um seinen Rücktritt gebeten, betonte Schönborn während der Pressekonferenz.
Der Kardinal bestätigte, dass es nun drei Möglichkeiten gebe. Der Papst könnte das Rücktrittsgesuch sofort annehmen, oder die Amtszeit des Wiener Erzbischofs noch um einige Zeit, beispielsweise zwei Jahre, verlängern, oder: Papst Franziskus nimmt den Rücktritt ?nunc pro tunc“ (?jetzt für später“) grundsätzlich an, verlängert zugleich aber die Amtszeit um eine gewisse Periode. Wann immer dieser Rücktritt nun kommen werde, relativ bald oder erst in vielleicht zwei Jahren, ?er wird kommen“ und es sei ?ein offenes Spiel“. Das Ganze sei für ihn natürlich auch ein ?sehr emotionaler Akt“, so Schönborn, der seit 28 Jahren Bischof ist.
Auch in seiner Freitags-Kolumne in der Gratiszeitung ?Heute“ thematisierte Schönborn seinen nahen 75. Geburtstag. ?Mein 75er naht. Wie es in der Kirche die Regel ist, biete ich deshalb dem Papst meinen Rücktritt an. Bei ihm liegt es zu entscheiden, wann ich in den 'Ruhestand' treten kann.“ Wann immer das sein wird, er sei für beides dankbar, den Dienst oder den Ruhestand, denn ?jedes Jahr des Älterwerdens ist ein Geschenk“. Vor fast 50 Jahren, 1970, sei er Priester geworden. ?Für Gott und die Menschen Zeit zu haben, das bleibt für mich der Lebenssinn, auch nach dem 75er“, so der Kardinal.
(kap - cs)
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