D: Bisch?fe halten an Kirchenasyl fest
Vorausgegangen war seinerzeit eine kontroverse Debatte, die schließlich zu einer Verfahrensabsprache zwischen den beiden großen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führte. Mit der neuen Handreichung wird den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung getragen.
Das zunächst während einer Pilotphase erprobte ?Dossierverfahren“ wurde Anfang 2016 verstetigt. Insgesamt habe sich die Vereinbarung bewährt, gerade mit Blick auf die Benennung kirchlicher und staatlicher Ansprechpartner. Dennoch gebe es von beiden Seiten immer wieder Kritik an der konkreten Umsetzung des Verfahrens. Im Sommer 2018 habe die Innenministerkonferenz eine Neuregelung beschlossen, die das Gewähren von Kirchenasyl unter bestimmten Bedingungen erschwert.
Seit 2015 neue Form von Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl
2015 hatten sich die Kirchen und das BAMF auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl geeinigt. Sie benannten Ansprechpartner, um Härtefälle zu prüfen. Zuletzt hatte sich laut den Gemeinden jedoch der Austausch mit dem Bundesamt verschlechtert, und die Kritik an den Kirchen war wieder lauter geworden. Seit August 2018 kann die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Gemeinden bestimmte Vorgaben nicht einhalten.
Kirchenasyl ?letztes Mittel“
In seinem Geleitwort verweist der Vorsitzende der Migrationskommission, Erzbischof Stefan Heße, auf die Zielrichtung des nun vorliegenden Dokuments: ?Die zweite Auflage der Handreichung soll dazu beitragen, dass die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften über die veränderten Bedingungen gut informiert sind und für einen sorgsamen Umgang mit der Tradition des Kirchenasyls sensibilisiert werden.“ In Einzelfällen bezeichnet er das Kirchenasyl als ?letztes Mittel“: ?Leitend ist für die deutschen Bischöfe die Überzeugung: Wenn es darum geht, in Einzelfällen unzumutbare Härten abzuwenden, wird das Kirchenasyl als letztes Mittel auch künftig gebraucht“.
(dbk/kna – skr)
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