D: Priesterm?rder wegen psychischer St?rung ?nicht schuldf?hig“
Der zuständige Richter äußerte sich am Donnerstag in Berlin. Er ordnete die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus an.
Ein Gutachten hatte ergeben, dass es ?keine Zweifel an einer psychiatrischen Störung“ des Angeklagten gebe. Die Heilungsprognose sei etwa aufgrund des afrikanischen Aberglaubens des Mannes und seiner sozialen Isolierung ungünstig, so dass die Wiederholung einer ähnlichen Tat nicht auszuschließen sei. Zudem handle es sich um keinen vorübergehenden Zustand, sondern das Störungsbild habe ?überdauernden Charakter“, so der Richter. Der Angeklagte ?sieht das, was er hat, als mystische Krankheit“, hieß es laut Gutachten.
Der aus dem Kongo stammende Pfarrer Gandoulou hatte die französischsprachige Kirchengemeinde Berlins seit 2009 geleitet. Bei der Tat im Februar 2018 wurden ihm in seinem Gemeindebüro mit einem Metallkreuz und einem Regenschirm massive Schädelverletzung zugefügt, an denen er starb. Der Angeklagte hatte im November vor Gericht ein schriftliches Geständnis abgelegt. Ein ?böser Geist“ habe ihn zu der Tat getrieben, er sei nicht mehr er selbst gewesen, erklärte er.
(kna - cs)
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