?Screening auf Behinderungen" – Theologin warnt
Seit 2012 können schwangere Frauen mit einem Bluttest abklären, ob beim Fötus eine Trisomie vorliegt. Am Donnerstag will der Bundestag darüber debattieren, ob dieser Test künftig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.
Ergebnis: Gesellschaftlicher Druck
Die Augsburger Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl warnt vor den Konsequenzen: Der Test führe, wenn er positiv ausfällt, in den meisten Fällen zur Abtreibung. Ihn zur Norm zu machen wäre daher ?faktisches Screening auf Behinderungen". Der Erwartungsdruck, ein gesundes Kind zu bekommen, würde gesteigert, und die Selbstwahrnehmung der Menschen mit Behinderung sowie der gesellschaftliche Umgang mit ihnen negativ beeinflusst, befürchtet Schlögl-Flierl. Dass derzeit die zehnjährige Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gefeiert und gleichzeitig der Down-Syndrom-Bluttest in Betracht gezogen werde bezeichnet sie als ?Zynismus“.
Kompromiss?
Für den Fall, dass die Politiker sich für den Test als Regelleistung entscheiden, schlägt sie vor, ihn ?grundsätzlich erst ab der zwölften Schwangerschaftswoche für bestimmte Risikoschwangerschaften“ zu erlauben. Vor der Anwendung sollten Schwangere neben der genetischen eine unabhängige psychosoziale Beratung erhalten und über mögliche Entscheidungskonflikte aufgeklärt werden, fügt die Theologin hinzu.
(kna/kap – ap)
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