D: Canisius-Rektor verteidigt Einstellung von Lehrerin mit Kopfttuch
Es diene der Persönlichkeitsentwicklung von Schülern, wenn sie sich an den religiösen Positionen ihrer Lehrkräfte reiben könnten. Diese dürften die Schüler mit ihren Vorstellungen jedoch nicht ?überwältigen“, sondern müssten sich als eine Art ?Sparringspartner“ verstehen.
Bundesweites Aufsehen
Mit der Einstellung der Muslimin hatte das Canisius-Kolleg 2017 bundesweit Aufsehen erregt. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Lehrkräften an staatlichen allgemeinbildenden Grundschulen, im Dienst religiös geprägte Kleidung zu tragen. Während SPD und CDU das von ihnen 2005 verabschiedete Gesetz beibehalten wollen, wurden bei der Linkspartei und den Grünen Forderungen nach Änderungen laut. Nach mehreren Gerichtsurteilen, die teilweise zu Gunsten Kopftuch tragender Lehramtsbewerberinnen ausfielen, erwägt die gegenwärtige rot-rot-grüne Koalition eine Klärung beim Bundesarbeitsgericht.
Konflikte lösen
Zimmermann erklärte, es sei eine pädagogische Aufgabe auch der Schule, Wege aufzuzeigen, wie religiös begründete Konflikte gelöst werden könnten. Zugleich betonte der Jesuit, eine vollverschleierte Lehrerin würde das Canisius-Kolleg nicht beschäftigen. Für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit sei es erforderlich, das Gesicht seines Gegenübers zu sehen, um etwa Emotionen einschätzen zu können.
(kna – rl)
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