D: Caritas-Pr?sident gegen ?nderung von Paragraf 219a
?Ich bin davon überzeugt, dass dieser Paragraf einer umfassenden Information schwangerer Frauen, die auch ich für nötig halte, nicht entgegensteht.“ Der zentrale Ort, um sich zu informieren, sei die Schwangerschaftskonfliktberatung, die über alle relevanten Aspekte informiere, so Neher. ?Dies schließt auch die Information mit ein, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, denn Paragraf 219a nimmt dies ausdrücklich von der Strafdrohung aus.“ Damit bestehe auch Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Beratungsstellen Informationen über ihre Leistungen zur Verfügung stellten. Der Caritas-Präsident widersprach damit Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), die auf eine Neuregelung des Paragrafen 219a pocht, um Ärzten Rechtssicherheit zu geben.
Neher betonte zudem: ?Schwangerschaftsabbrüche sind Unrecht, und das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, dies auch im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten.“ Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt ?das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in ?grob anstößiger Weise“ geschieht. Er solleverhindern, eine Abtreibung in der Öffentlichkeit als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren.
Am Freitag hatte das Landgericht Gießen die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen bestätigt. Sie hatte auf ihrer Homepage darauf hingewiesen, auch Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Hänel hatte angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. In der kommenden Woche befasst sich der Bundestag nach der vorläufigen Tagesordnung mit Anträgen von Grünen und Linken zur Streichung und der FDP zur Reform des Paragrafen. Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, dass das Justizministerium einen Änderungsvorschlag vorlegen soll. Gegen eine Streichung des Paragrafen sind die Unionsparteien und die katholische Kirche.
(kna – ros)
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