Schweiz darf konvertierten Iraner ausweisen
Somit habe die Schweiz nicht gegen das in der Menschenrechtskonvention festgehaltene Recht auf Leben und das Verbot der Folter verstoßen, wie der Asylsuchende klagte. Der Gerichtshof begründet seinen Entscheid damit, dass es sich bei dem Betroffenen um ein gewöhnliches Mitglied der christlichen Gemeinde handle. Da er sich nicht exponiert habe, sei er den heimischen Behörden wohl nicht bekannt. Damit bestätigt das europäische Gericht die Sicht der Schweizer Behörden.
Der Iraner war 2009 in die Schweiz eingereist, wo er ein Asylgesuch stellte. Er machte geltend, dass er anlässlich der Präsidentenwahlen an Protesten teilgenommen habe und darum festgenommen worden sei. Der Übertritt zum Christentum ist ein zunehmend auftretendes Phänomen unter muslimischen Asylbewerbern in verschiedenen europäischen Ländern. Einige Interessenten hoffen dadurch, ihre Chancen auf Asyl steigern zu können, weil in ihren Herkunftsländern Christen unter Verfolgung stehen.
(srf, gs)
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